One Group / ProReal-Fonds - Website geändert - welche Rolle spielte der Vertrieb?

  • 3 Minuten Lesezeit

Es gibt jeden Tag etwas neues bei der One Group GmbH. Inzwischen wurde die Web-Seite der One Group GmbH geändert. Lesen Sie hier, worum es dabei geht und was das mit dem Vertrieb zu tun hat. 

1. Advisory Board der One Group GmbH nicht mehr abrufbar

Bis vor kurzem konnte man auf der Homepage der One Group GmbH das sog. Advisory Board abrufen. Nach eigenen Angaben handelt es sich um ein derzeit 9-köpfiges Gremium und soll sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Nach Aussage der One Group GmbH sollen mit dem Gremium zwei Ziele werden: Durch das Gremium soll noch tiefergehende Einblicke in die Produktwelt und die finanzierten Immobilienvorhaben gewährt und die Wünsche des Vertriebs sollen noch noch stärker aufgenommen werden. Die Produktentwicklung und Vertriebsunterstützung solle nach den dortigen Aussagenzukünftig gemeinsam mit dem Advisory Board abgestimmt werden. 

Das klingt ja alles sehr interessant und nach Transparenz. 

Umso verwunderlicher ist es, dass die Mitglieder des Advisory Board plötzlich nicht mehr abrufbar sind. Es stellt sich die Frage - warum? 

2. Vertrieb muss Interessenkollisionen bei der Anlageberatung oder -vermittlung offenlegen

Ein Anlageberater und auch ein Anlagevermittler haben den Anleger frei von Interessenkollisionen zu beraten. Hintergrund ist, dass die Anlage dem Wunsch und dem Ziel des Kunden bzw. der Kundin entsprechen muss. Wenn der Anlageberater oder - vermittler nicht objektiv ausschließlich die Interessen des Kunden bzw. der Kundin vertritt, dann muss er diesen Interessenkonflikt offenlegen. Tut er dies nicht, ist die Anlageberatung/-vermittlung möglicherweise fehlerhaft und führt zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Berater oder Vermittler. 

Solche Interessenkonflikte können z.B. entstehen, wenn Vermittlungsprovisionen gezahlt werden, die z.B. nicht im Prospekt stehen oder aber die eine gewisse (nicht im Prospekt offengelegte) Größe überschreiten. Dann kann es eben sein, dass der Anlageberater nicht das Produkt empfiehlt, was am besten für den Kunden oder die Kunden geeignet ist, sondern das, wo er am meisten verdient. 

Wenn der Anlageberater oder -vermittler zum Advisory Board desjenigen gehört, deren Tochter der Emittent der Anlage ist, dann stellen sich mehrere Fragen: 

  • Welche Informationen hatten die Mitglieder des Advisory Boards? 
  • Was waren ihre konkreten Aufgaben? 
  • Haben sie dafür eine Vergütung erhalten und wenn ja, wie hoch war diese? 
  • Hatte die Tätigkeit im Advisory-Board Auswirkungen auf die Beratungen der AnlegerInnen? 
  • Wurde die Tätigkeit im Advisory Board offen gelegt? 

Dies alles sind Fragen, die im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung zu klären sind und wenn es dort Beratungen gab, die den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen nicht entsprach, können daraus Schadensersatzansprüche entstehen. 

3. Welche Rolle spielt der Vertrieb jetzt? 

Klar ist eins - die momentane Situation bei der One Group GmbH und den Tochtergesellschaften ist unbefriedigend. Sicher ist auch, dass wenn es hier zu nennenswerten Verlusten für die AnlegerInnen kommt, die Rolle des Vertriebs im Allgemeinen und im Speziellen hinterfragt werden muss. 

AnlegerInnen, die jetzt vom Vertrieb mit Handlungsempfehlungen angesprochen werden sollten vorsichtig sein. Zum einen darf der Vertrieb grundsätzlich keine rechtlichen Ratschläge erteilen. Da unbekannt ist, über welche Informationen der Vertrieb wirklich verfügt und ob er möglicherweise bereits vor den AnlegerInnen über die Situation informiert wurde, ohne die Informationen an die AnlegerInnen weiterzugeben, sollten AnlegerInnen zumindest mit Ratschlägen vorsichtig umgehen und diese hinterfragen. Sollte es zu einem erheblichen Verlust kommen, ist der Vertrieb - leider - unter Umständen der einzige Ansprechpartner, bei dem was zu holen sein kann. 

4. Wie geht es jetzt bei der One Group GmbH weiter? 

 Im Moment gibt es eigentlich fast täglich neue Entwicklungen bei der One Group und deren deutschen Tochtergesellschaften. Nach meiner Einschätzung wird der März der Monat, in dem klar ist, in welche Richtung sich die Sache entwickelt. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

One Group / ProReal Fonds - schlägt im März die Stunde der Wahrheit? Werden tausende deutsche Anleger Verluste erleiden? (anwalt.de)

Wenn Sie wissen wollen, wie es bei der One Group GmbH im Allgemeinen und bei Ihrer Anlage im Speziellen steht und welche Anlageberater/-vermittler im Advisory Board vertreten waren und ob dies Einfluss auf die Beratung in Ihrem Falle hatte, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Gericke

Beiträge zum Thema