Opel ruft Grandland X zurück

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Opel ruft das Modell Grandland X zurück

Sobald ein Rückruf in der Autobranche ausgerufen wird, werden die Besitzer dieser Fahrzeuge nicht nur aus Sorge um die eigene Sicherheit während der Fahrt hellhörig. Der Abgasskandal der vergangenen Jahre und die damit verbundenen Manipulationen an den Abgaswerten haben ein verständliches Misstrauen den Herstellern gegenüber ausgelöst. 

Ein gutes Beispiel hierfür bietet Opel mit dem Grandland X. Der SUV wurde von Opel aufgrund von Abweichungen von den Abgasvorschriften zurückgerufen. Besitzer, die diese Nachricht erhalten und ein wenig zwischen den Zeilen lesen können, kommen schnell zu der Vermutung, dass es sich auch bei diesem Fahrzeug, um ein neues Kapitel im Abgasskandal handeln könnte. 

Besitzer dieser Fahrzeuge sollten sich daher nicht davor scheuen, Fragen zu stellen. Je mehr Informationen bekannt sind, umso besser gelingt es auch in einem rechtlichen Rahmen abzuschätzen, welche Auswirkungen sich durch den Rückruf und die vorgenommenen Änderungen wirklich ergeben.

Mit dem Abgasskandal ist auch für die Hersteller ein Stigma verbunden

Vorsichtige Formulierungen sind in Bezug auf Skandale innerhalb der Autobranche keine Neuheit mehr. Wer einmal in einen Skandal verwickelt ist, weiß, dass diese Nachrichten auch nach Jahrzehnten in den Köpfen vieler Menschen fest verankert ist. 

Erreicht ein Skandal ein Ausmaß, wie es bei den Manipulationen der Abgaswerte und den illegalen Abschalteinrichtungen geschehen ist, können die negativen Folgen über Jahre anhalten. Es ist daher verständlich, dass Opel nicht mit dem Abgasskandal in Verbindung gebracht werden möchte, sollte der Rückruf nicht in direktem Zusammenhang damit stehen. 

Opel tut sich jedoch ebenfalls keinen Gefallen damit, dieses Thema nicht direkt zu konfrontieren. Die Assoziationen in den Köpfen der Fahrzeugbesitzer haben somit weiterhin freien Lauf.

Betroffene Fahrzeugbesitzer haben mehr Optionen als nur abzuwarten

Wer mit der Informationspolitik von Opel nicht einverstanden ist, sollte sich an unsere Kanzlei für Verbraucherrecht wenden, um eine erste Einschätzung der Situation zu erhalten. Wir beraten Sie zur Rechtslage und prüfen eventuell vorhandene Ansprüche auf Schadensersatz.           

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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