Ordentliche Kündigung wegen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen - Alkoholsucht!

  • 1 Minuten Lesezeit

In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe können eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen, wenn im Kündigungszeitpunkt die Prognose greift, der Arbeitnehmer biete aufgrund einer Alkoholerkrankung dauerhaft nicht die Gewähr, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen. Bei der Erstellung der Prognose kommt es entscheidend darauf an, ob die Bereitschaft des Alkoholkranken besteht, eine Entzugskur oder Therapie durchzuführen.

Neben der beträchtlichen Fehlzeiten bei einer Alkoholerkrankung können auch andere Gründe eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen herbeiführen: Geht die Verrichtung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit mit einer beachtlichen Selbst- und Fremdgefährdung des Arbeitnehmers oder dritter Personen einher und bietet der alkoholkranke Arbeitnehmer aufgrund seiner nicht gegebenen Bereitschaft zur Alkoholabstinenz nicht die erforderliche Gewähr dafür, bei seiner Arbeitsleistung beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, so rechtfertigt auch dies regelmäßig eine arbeitgeberseitige Kündigung.

BAG, Urteil vom 20.03.2014, 2 AZR 565/12

Fazit: Eine Alkoholerkrankung rechtfertigt nicht per se‘ eine Kündigung. Auch darf der Arbeitgeber nicht immer von einer Therapieunwilligkeit des kranken Arbeitnehmers ausgehen. Außerdem muss stets geprüft werden, ob die Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen durch mildere Mittel abgewendet werden können, wie zum Beispiel einer Versetzung. Auf der letzten Stufe ist eine Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers gegen die des Arbeitgebers vorzunehmen.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Alkoholsucht eine Kündigung erhalten haben, so rate ich Ihnen dringend an, aufgrund der kurzen Fristen schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren. In vielen Fällen kann man gegen die Kündigung vorgehen. Ich habe meinen Schwerpunkt unter anderem im Arbeitsrecht und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Alma Akkoc

Beiträge zum Thema