Patentrecht – die Schutzrechtsanmeldung – Patent oder Gebrauchsmuster?

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Hinsichtlich der Anmeldung etwaiger Schutzrechte stellt sich die grundlegende Frage, ob und wie ich meine Erfindung schützen lassen möchte. 

Was für ein Schutzrecht sollte ich anmelden?

Ist zunächst geklärt, dass tatsächlich ein Schutzrecht angemeldet werden soll, muss entschieden werden, auf welche Art und Weise das geschehen soll. Oftmals sind gerade für kleinere Unternehmen oder private Anmelder die Kosten ein entscheidendes Kriterium für die Verfolgung von Schutzrechten. 

Die wohl günstigste Variante, ein Schutzrecht anzumelden, stellt regelmäßig ein Gebrauchsmuster dar. Sofern ein Gebrauchsmuster angemeldet wird, fallen für den Anmelder lediglich amtliche Gebühren in Höhe von ca. 40 Euro an. Sollte der Anmelder einen Patentanwalt oder qualifizierten Rechtsanwalt hinzuziehen, richten sich die entstehenden Kosten diesbezüglich in der Regel nach einer Honorarvereinbarung. 

Vorteilhaft bei einer Gebrauchsmusteranmeldung ist, dass zunächst nur niedrige Gebühren fällig werden. Der tatsächliche Schutzbereich ist jedoch überschaubar: Das Gebrauchsmuster wird durch die Behörde nicht inhaltlich geprüft. Es findet also keine Kontrolle statt, ob die angemeldete Erfindung neuheitlich ist, die notwendige erfinderische Höhe aufweist und tatsächlich gewerblich nutzbar ist. Aus einem Gebrauchsmuster folglich etwaige Unterlassungsrechte abzuleiten ist nicht unbedingt die beste Idee.

Einen weiteren Vorteil bietet das Gebrauchsmuster dennoch: Es kann prioritätsbegründend für ein späteres Patent sein. Das bedeutet, dass binnen 12 Monaten nach Anmeldung des Gebrauchsmusters ein Patent angemeldet werden kann, welches den Zeitrang des Gebrauchsmusters aufnimmt. So hat der Erfinder die Möglichkeit innerhalb der ersten Monate nach Anmeldung des Gebrauchsmusters zu eruieren, ob tatsächlich ein kostenintensives Patent angemeldet werden soll und ob sich dies wirtschaftlich rentieren würde. Diesbezüglich sei jedoch Achtsamkeit geboten: Eine spätere Anmeldung, also nach Ablauf der Prioritätsfrist, wird nicht mehr als Patent anerkannt werden, da das vormals angemeldete Gebrauchsmuster den Stand der Technik um die Erfindung bereits erweitert hat. 

Wo sollte ich mein Schutzrecht anmelden?

Für den Anmelder stellt sich die Frage nun, in welchen Ländern er ein Patent anmelden möchte. Sinnvoll ist eine Anmeldung in den Staaten, in denen der Anmelder sich den größtmöglichen Absatz erhofft. Zu beachten dabei ist, dass der Anmelder theoretisch in jedem einzelnen Staat sein Schutzrecht verfolgen kann. Dies jedoch ist häufig mit sehr hohen Kosten verbunden. Es müssen die notwendigen Übersetzungen angefertigt werden und die jeweiligen Prüfungsverfahren bestritten werden. Schnell summieren sich die Kosten auf mehrere 10.000 Euro. Eine Alternative dazu stellt – den europäischen Markt als Zielmarkt vorausgesetzt – ein EP-Patent dar. Mittels der Anmeldung als EP-Patent muss der Anmelder lediglich ein Prüfungsverfahren bestreiten und hat bestenfalls am Ende des Verfahrens ein Schutzrecht in der Hand, was grundsätzlich für sämtliche EP-Staaten gilt. Die jeweiligen jährlichen Gebühren für das Schutzrecht richten sich wiederum nach den Aufrechterhaltungsgebühren der jeweiligen Länder, in denen das Schutzrecht aufrechterhalten werden soll.

Benötige ich qualifizierte Beratung?

Was spricht nun für die Hinzuziehung eines qualifizierten Anwalts oder eines Patentanwalts? Das Schreiben von Schutzrechten ist grundsätzlich nicht leicht. Wer dies nicht vormals getan hat und keine Erfahrung auf dem Gebiet hat, vermag zwar nach einigen Nachbesserungen eine Schutzschrift verfasst haben, die auf den juristischen Laien ggf. eindrucksvoll wirkt, diese Schutzschrift wird nur leider in den seltensten Fällen tatsächlich einen Schutz für den Erfinder begründen. Es ist enorm wichtig, die entsprechenden Ansprüche exakt zu beschreiben. Zu weit gefasste Ansprüche sind häufig zu nah am Stand der Technik und begründen keinen Schutz. Zu eng gefasste Schutzrechte sind oftmals zu leicht zu umgehen. Wie die Schutzrechte tatsächlich formuliert werden sollten, richtet sich somit oftmals nach der Erfahrung und des Kenntnisstandes des betreuenden Fachmanns. Dieser kann ebenfalls eine diesbezügliche Recherche durchführen um die Ansprüche darauf bezogen zu formulieren. 

Sollten Sie diesbezüglich beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und betreuen Sie auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Robin Freund, mag. iur. (Düsseldorf)

Rechtsanwalt



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