Persönliche Ausnahmebewilligung für einen Freizeitwohnsitz in Tirol

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Im Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 besteht neben den umfassend angeführten Widmungsmöglichkeiten bzw. Verneinungen eines Freizeitwohnsitzes bezogen auf eine Widmung als Freizeitwohnsitz auch ein Paragraph, welcher für verzweifelte Eigentümer, die vor der Frage stehen, ob sie denn nun einen legalen Freizeitwohnsitz ihr Eigentum nennen können oder nicht, oftmals die letzte Hoffnung darstellt, wenn es darum geht einen Freizeitwohnsitz zu legalisieren.

Es besteht nämlich neben der Möglichkeit der Widmung als Freizeitwohnsitz weiters auch die Möglichkeit, eine persönliche Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters zu erlangen. Diese Möglichkeit ist jedoch nur gewissen Personen bzw. gewissen Umständen vorbehalten. Auf unserer Homepage finden Sie einen umfassenden Artikel, welcher erläutert, wann und wie man eine solche persönliche Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters erlangt. 

Um eine persönliche Ausnahmebewilligung zu erlangen, ist jedoch die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes grundsätzlich unerlässlich, da der Weg mit der Gemeinde oft ein schwerer sein kann. Mag. Gamsjäger war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer größeren Gemeinde Tirols beschäftigt und weiß daher genau, wie solche Anträge auszuformulieren sind, um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen.

Besuchen Sie jetzt unsere Website unter https://rechtsanwalt-gamsjaeger.at/personliche-ausnahmebewilligung-fur-einen-freizeitwohnsitz-in-tirol/ um den vollständigen Rechtsartikel zu lesen und weitere Informationen hinsichtlich einer persönlichen Ausnahmebewilligung für einen Freizeitwohnsitz zu erlangen.

Ihr Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck in Tirol  www.rechtsanwalt-gamsjaeger.at 


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