Personalkosten senken durch optimierte Arbeitsverträge

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Um Personalkosten zu sparen, ist zu empfehlen, dass die Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen so optimiert werden, dass der Gang vor ein Arbeitsgericht nicht notwendig ist.


Dafür müssen Sie dem Arbeitnehmer gegenüber Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis deutlich formulieren. Dazu sind Sie ohnehin verpflichtet, denn die arbeitsvertraglichen Klauseln sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, dessen Wirksamkeit voraussetzt, dass sie transparent ausgestaltet sind.

Bekanntlich muss der Inhalt eines Arbeitsvertrags mindestens den Inhalt der Nachweispflichten gemäß Nachweisgesetz haben. Wir empfehlen aber, nachfolgende Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen:


1. Kündigungsausschluss 

Sie können im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Damit sind Sie finanziell vor dem Nichtantritt der Arbeit durch den Arbeitnehmer geschützt.

2. Kurzarbeit 

Die Einholung einzelner Zustimmungserklärungen der Arbeitnehmer zur Durchführung von Kurzarbeit ist nicht notwendig, wenn Sie bereits im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass sich der Arbeitnehmer bereiterklärt, bei Arbeitsausfall auf Ihre Anordnung Kurzarbeit zu leisten. Damit wird Verwaltungsaufwand umgangen.   

3. Aufgabengebiete

Sie können die Aufgabengebiete des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag so genau bezeichnen, dass der Arbeitnehmer keine Grundlage für Streitigkeiten mit Ihnen über Ihr Weisungsrecht hat. Sie können konkret auf den Arbeitsvertrag verweisen und dem Arbeitnehmer vor Augen führen, dass und welche Vereinbarung seiner Aufgabengebiete vorliegt.

4. Urlaub 

Im Arbeitsvertrag sollte geregelt sein, wie Urlaub genommen werden kann, ob es sich um gesetzlichen Mindesturlaub oder um vertraglichen Urlaub handelt und wann Urlaub für den Arbeitnehmer verfällt. Hier werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kosten der Urlaubsabgeltung gespart.

5. Zahlungen 

Sie wollen vermeiden, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch aufgrund einer betrieblichen Übung erlangt, weswegen im Arbeitsvertrag klargestellt werden sollte, dass Zahlungen, die nicht wegen einer betrieblichen Regelung geleistet werden und nicht laufendes Entgelt sind, immer freiwillige Leistungen darstellen, auch bei mehrfacher vorbehaltloser Zahlung. Durch das Verhindern der Entstehung von betrieblicher Übung sparen Sie weitere Kosten.

6. Ausschlussfrist 

In den Arbeitsvertrag gehört eine Ausschlussfrist, damit Streitigkeiten im und nach dem Arbeitsverhältnis alsbald geklärt werden müssen. Die Ausgestaltung der Ausschlussfrist kann in verschiedenen Stufen, die die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung umfassen, erfolgen. Durch den Verfall von Ansprüchen können auch hiermit Kosten gespart werden.

Durch optimierte Arbeitsverträge können Personal gebunden, Streitigkeiten vermieden und Personalkosten gesenkt werden, weswegen wir Ihnen empfehlen, die Anpassung Ihrer Arbeitsvertragsmuster vorzunehmen.



[Detailinformationen: RAin Lena Hoffarth, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Telefon 0351 80718-12, hoffarth@dresdner-fachanwaelte.de]



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