Phishing Betrug über Ebay Kleinanzeigen

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In den vergangenen Jahren hat sich die Online-Plattform Ebay-Kleinanzeigen zu einem immer beliebteren Ort für den Kauf und Verkauf von Waren entwickelt. Jedoch haben bedauerlicherweise auch Betrüger diese Plattform mittlerweile für ihre kriminellen Machenschaften entdeckt. Eine der am häufigsten angewandten Betrugsmethoden ist das sogenannte Phishing. Dieses kann relativ einfach über die „neue“, hauseigene Bezahlfunktion von Ebay Kleinanzeigen erfolgen, die eigentlich ursprünglich mal dazu gedacht war, Käufer und Verkäufer mehr Sicherheit zu verschaffen…

Wie funktioniert der Phishing Betrug über Ebay Kleinanzeigen

Phishing Betrüger treten häufig als potentielle Käufer auf. Der vermeintliche Interessent kontaktiert den Verkäufer und schlägt vor die Bezahlung über die Ebay „sicher bezahlen“ Funktion abzuwickeln. Hierzu übersendet der Betrüger dem Verkäufer einen Link per Messenger Dienst (z.B. WhatsApp oder Telegram) oder per SMS, der dazu auffordert, persönliche Kontodaten einzugeben, um die Zahlung zu erhalten. Anschließend erfolgt eine Abbuchung von der Kreditkarte oder Debit-Karte (z.B. DKB Debit Karte), meist über eine hohe Summe.

Diese Art von Betrug ist nunmehr leider schon seit längerem erfolgreich, sodass selbst die Polizei u.a. im Internet unter: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/betrugsmasche-sicher-bezahlen-ebay-kleinanzeigen/ vor solchen Betrügern.

Was tun, um sich vor einem Phishing Betrug zu schützen?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Kleinanzeigen Nutzer ergreifen können und auch sollten, um einen Betrug zu vermeiden:

  1. Sichere Bezahlungsmethoden verwenden: Es ist immer ratsam Zahlungsmethoden zu verwenden, die einen Käuferschutz bieten (wie z.B. PayPal), sodass im Falle eines Betrugs eine Rückerstattung möglich ist.
  2. Bewertungen anderer Nutzer prüfen: Falls der Verdacht eines Betrugs naheliegt, sollte man zur Sicherheit immer die Bewertungen des Nutzers überprüfen bzw. das Profil des mutmaßlichen Betrügers genau betrachten und auf etwaige Hinweise für ein Betrüger Konto untersuchen. Ein solcher Hinweis könnte beispielsweise sein, dass das Profil erst vor kurzem erstellt wurde.

Sollten Sie Opfer eines Phishings bei Kleinanzeigen und „Sicher bezahlen“ geworden sein, ist es wichtig, schnell zu handeln und die Hausbank zu informieren. Nur so kann ggf. das Ausführen einer Überweisung noch verhindert werden.

Leider kommt es dennoch immer mal wieder vor, dass von der Bank, entgegen der Anweisung der Nutzer, dass betroffene Konto oder Zahlungsmittel sofort zu sperren, eine Überweisung ausgeführt wird. In einem solchen Fall besteht gegen die jeweilige Bank jedoch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens bzw. auf Gutschrift des abgeflossenen Betrages zurück auf das eigene Konto.

Wichtig ist es hierbei auch, dass Sie als Betroffener die Zeitabläufe genau dokumentieren. Wann haben Sie den Betrug bemerkt? Wann haben Sie die Bank oder das Kreditkartenunternehmen informiert? Auf welchem Weg ist dies erfolgt? Mit welchem Sachbearbeiter haben Sie wann unter welcher Telefonnummer gesprochen? Was wurde konkret vereinbart oder besprochen?

Je mehr konkrete Dinge Sie dokumentieren, desto besser sind Ihre Chancen auf Rückzahlung des abgebuchten Betrags oder auf Schadensersatz.

Natürlich müssen Sie auch eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies ist oftmals auch schon online über ein Formular möglich.

Kanzlei AdvoAdvice erzielte mit der DKB einen Vergleich über 50%

Unsere Kanzlei konnte in einem derartigen Fall bereits einen Vergleich mit der Deutsche Kreditbank AG (DKB AG) über 50% erzielen. Hierüber wurde bereits berichtet unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/missbrauch-von-dkb-debit-karten-nach-verkauf-ueber-ebay-kleinanzeigen-210131.html.

Wenden Sie sich daher gerne bei Bedarf an unsere Experten im Bankrecht Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Sven Tintemann, wenn Sie Opfer eines Phishing Betruges über Ebay Kleinanzeigen geworden sind.

Sie erreichen uns unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de um einen Telefontermin für eine erst kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Vorfalls zu erhalten.

Foto(s): AdvoAdvice

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