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Piccor / Piccox – Moventum S.C.A. scheitert vor Gericht: keine Rückforderung von Auszahlungen

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In dem Komplex Picam / Piccor / Piccox konnten Witt Rechtsanwälte (Heidelberg – München – Berlin) weitere wichtige gerichtliche Erfolge für ihre Mandanten erzielen. Das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Nürnberg wiesen erstmals Klagen der Moventum S. C. A. ab, die von ihren Kunden die Rückzahlung von Beträgen i.H.v. 180.000,00 € bzw. i.H.v. 612.000,00 € gefordert hatte. In beiden Fällen hat die Moventum S. C. A. Berufung eingelegt.

Hintergrund der Klagen waren Auszahlungen der Moventum S. C. A. nach Verkaufsaufträgen durch die von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten bezüglich deren Piccox-Zertifikate. Die erzielten Kaufpreise zahlte die Moventum S. C. A. an ihre Kunden aus, behauptete jedoch rund sechs Wochen später, dass ein Verkauf tatsächlich niemals stattgefunden hätte.

Rechtsanwalt Hans Witt sagt dazu: „Wir haben erhebliche Zweifel an dem vor Gericht erfolgten Vortrag der Moventum S. C. A.. Wir halten es für nicht vorstellbar, dass Beträge i.H.v. 180.000,00 € bzw. sogar 612.000,00 € einfach so ausgezahlt werden, ohne dass ein Verkauf tatsächlich stattgefunden hat bzw. die Moventum S. C. A. das Geld erhalten hat. Hier hat sich insbesondere auch das Landgericht Nürnberg sehr kritisch gegenüber dem Vortrag der Moventum S. C. A. geäußert. Es erscheint uns völlig unglaubwürdig, dass eine frühzeitige Auszahlung von Geldern, die dort nie angekommen sein sollen, an die Kunden erfolgt ist. Im Hinblick auf die zwischenzeitlich bekannten Machenschaften um die Piccor AG und Piccox S.A. und deren Hintermännern (hierzu ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft) liegen uns zwar bislang noch keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Momentum S. C. A. und deren Mitarbeiter in das Betrugssystem mit verstrickt waren. Es sind aber in den Prozessen zahlreiche Fragen offengeblieben, die die Momentum S. C. A. noch beantworten muss.“

Die Landgerichte Stuttgart und Nürnberg gingen jedenfalls davon aus, dass die ausgezahlten Beträge durch die Moventum S. C. A. nicht zurückgefordert werden können. Insoweit folgte sowohl das Landgericht Stuttgart als auch das Landgericht Nürnberg der Argumentation von Witt Rechtsanwälte, auch bezüglich des anwendbaren Rechts. Beide Gerichte gingen entgegen der Auffassung der Moventum S.C.A. nicht von der Anwendbarkeit luxemburgischen Rechts, sondern deutschen Rechts aus.

In dem Komplex Piccor AG und Piccox S.A.  gibt es eine kleinere Zahl von Fällen, die wie hier von Rückforderungen durch die Moventum S. C. A. betroffen sind. In diesen Fällen bestehen sehr gute Chancen, dass die betroffenen Anleger ihr Geld behalten können, dass sie von der Moventum S. C. A. ausgezahlt erhielten. Sämtliche Klagen der Moventum S. C. A. gegen die von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten waren bislang nicht erfolgreich.

Witt Rechtsanwälte vertreten in dem Komplex Picam / Piccor / Piccox ca. 200 geschädigte Anleger. Unverbindliche Anfragen zu einer Vertretung und Beratung beantworten auf Anfrage die Experten Rechtsanwalt Hans Witt, Rechtswalt Thomas Franken und Rechtsanwältin Anna Zajac (alle Witt Rechtsanwälte).



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