PokerStars im Online-Casino-Skandal: Wieder viel Geld zurück!

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Die maltesische TSG Interactive Gaming muss einem geschädigten Verbraucher mehr als 19.000 Euro zurückerstatten. Die Erlaubnis der maltesischen Glücksspielbehörde war in Nordrhein-Westfalen nicht gültig, und bis zum Urteil lag auch keine behördliche Konzession für das Angebot in Deutschland vor.

Das Landgericht Wuppertal hat ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Online-Casino-Skandal gesprochen (Az.: 16 O 206/23). Beklagt war die maltesische TSG Interactive Gaming. Der Kläger beteiligte sich von Februar 2014 bis September 2018 an Online-Glücksspielen auf der Webseite „www.pokerstars.de“ der Anbieterin. Obwohl die Beklagte möglicherweise eine Erlaubnis der maltesischen Glücksspielbehörde hatte, besaß sie keine solche Erlaubnis in Deutschland, insbesondere nicht in Nordrhein-Westfalen. Der Kläger zahlte im genannten Zeitraum insgesamt 53.986,48 Euro für die Nutzung des Glücksspielangebots der Online-Plattform ein und setzte dieses Geld für Spieleinsätze ein. Nach Abzug der erhaltenen Auszahlungen (Gewinne und andere Erträge) erlitt er einen Nettoverlust von 19.218,01 Euro. Zum Ende des Zeitraums stand das Spielerkonto auf null Euro.

Das Landgericht Wuppertal hat die TSG Interactive Gaming daher verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 19.218,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. September 2023 zu zahlen und von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.491,07 Euro freizustellen. Ebenso muss die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Landgericht Wuppertal hat ein Versäumnisurteil gesprochen, weil die Beklagte entgegen § 276 Abs. 1, Abs. 2 ZPO ihre Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig angezeigt hat.

„Mit einem anwaltlichen Schreiben vom 18. September 2023 forderte der Kläger die Beklagte auf, die erlittenen Verluste zurückzuzahlen. Er begründete dies damit, dass er angenommen hatte, das Glücksspielangebot der Beklagten sei legal. Diese Annahme schien ihm berechtigt, da ihm der Zugang zum Online-Glücksspiel nach der Anmeldung problemlos gewährt wurde. Die Beklagte ließ die gesetzte Zahlungsfrist bis zum 25. September 2023 verstreichen, ohne zu zahlen. In diesem Fall geht es um die rechtliche Bewertung der Teilnahme an Online-Glücksspielen und der Rückerstattung der Verluste, wenn die Anbieterin keine entsprechende Erlaubnis in Deutschland hat. Es steht zur Debatte, inwieweit die Beklagte zur Rückerstattung der Verluste verpflichtet ist und ob der Kläger berechtigterweise von der Legalität des Angebots ausgehen durfte“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Wuppertal erstritten.

„Das Gericht hat eindeutig herausgestellt, dass die Beklagte durch die Spieleinsätze einen Vermögensvorteil in entsprechender Höhe durch Leistung des Klägers erlangt hat. Die Leistung geschah aber ohne Rechtsgrund, da der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB von Anfang an nichtig war. Daher ist der Anspruch des Klägers folgerichtig“, erklärt Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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