P&R Containerinvestment: Eigentümerposition der Anleger und Aussonderungsrecht?

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Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat einholen:

Nachdem das Amtsgericht München am 19. März 2018 das Insolvenzverfahren über drei P&R-Gesellschaften – P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und P&R Container Leasing GmbH – eröffnet hat, stellt sich nun allen Anlegern die Frage nach den Eigentumsverhältnissen des Containerinvestments (Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18, 1542 IN 728/18). 

Zwischen den Anlegern und der P&R wurden Kauf- und Verwaltungsverträge geschlossen. Der bloße Kaufvertrag zwischen den Parteien führt jedoch noch nicht zu einem Eigentumserwerb. Für einen Eigentumserwerb ist neben dem wirksamen Kaufvertrag auch die Übergabe der Kaufsache, also der Container, erforderlich.

Nach dem geltenden Recht wären die Anleger somit zunächst nicht wirksam Eigentümer der erworbenen Container geworden. Jedoch hat die P&R die tatsächliche Übergabe der Container vertraglich durch den Verwaltungsvertrag ersetzt.

Die Übereignung ist aber nur dann wirksam, wenn die übereignete Sache bestimmbar und deutlich von gleichartigen Sachen zu unterscheiden ist. Jedoch mangelt es an ausreichender Bestimmbarkeit in den Kauf- und Verwaltungsverträgen, da diesen nur die Stückzahl und die Typenbezeichnung der Container zu entnehmen ist.

Dennoch sollten Anleger einen Anspruch auf Aussonderung der ihnen zustehenden Container beim Insolvenzverwalter anmelden. In der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH hat ein zweites Gutachten feststellen können, dass die Anleger Eigentum an den Containern und damit ein Aussonderungsrecht im Insolvenzverfahren erlangt haben (Az.: 67c IN 237/16). Ein Aussonderungsrecht begründet die Herausgabe einer Sache im Insolvenzverfahren. Aus wirtschaftlichen Gründen hat sich die Insolvenzverwaltung der Magellan Maritime Services GmbH jedoch für die Absonderung entschieden und damit für die Verwertung der Container im Rahmen des Insolvenzverfahrens, sodass der Verkaufserlös an den jeweiligen Erwerber ausgezahlt wird.

Wir vertreten bereits Anleger in der Sache P&R

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um die Eigentumsverhältnisse klären zu lassen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

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