P&R: Insolvenzverwalter Jaffé fordert Zahlungen zurück

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Die schlechten Nachrichten für Anleger in das P&R-Containersystem reißen nicht ab. Nachdem die Insolvenz im Frühjahr des Jahres 2018 für viele arglose Anleger ein großer Schock war, kommt jetzt eine weitere Hiobsbotschaft.

Die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften Michael Jaffé und Phillipp Heinke haben sich dazu entschlossen, in der Vergangenheit erfolgte Auszahlungen an P&R-Anleger anzufechten. Sie wollen durch die Anfechtung erreichen, dass bereits vor Jahren geflossene Zahlungen in bereits abgewickelten Containerinvestments von den Anlegern wieder an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden müssen. Zahlreiche Anleger, die bislang glaubten, von den Folgen der Insolvenz verschont geblieben zu sein, werden damit auch mitten hineingezogen. 

Viele Anleger stellen sich die Frage: Darf der Insolvenzverwalter das? 

Grundsätzlich steht einem Insolvenzverwalter in einem Insolvenzverfahren ein Anfechtungsrecht zu, das er geltend machen kann und, wenn er Erfolgsaussichten sieht, zugunsten der Maße sogar geltend machen muss. Der Grundgedanke ist dabei, dass wegen der Gleichbehandlung aller Gläubiger der Insolvenzmasse solches Geld zugeführt werden muss, was in einem bestimmten Zeitraum vor der Insolvenz unrechtmäßig aus der Firma hinausgeflossen ist. 

So argumentieren die Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke. Denn Sie gehen davon aus, dass das Anlagesystem bei P&R dermaßen fehlerhaft war, dass kein einziger Anleger überhaupt jemals Eigentümer eines Containers geworden ist. Das wird damit begründet, dass beim Vertragsabschluss die Container, die der Anleger angeblich erworben haben soll, nicht konkret genug bezeichnet worden sind. So eine konkrete Bezeichnung desjenigen Gegenstandes, der das Eigentum wechseln soll, ist aber vom deutschen Sachenrecht vorgesehen. 

Da die Insolvenzverwalter davon ausgehen, dass man auf Basis der Bezeichnungen, die in den Verträgen verwendet worden sind, nie einen einzelnen Container hätte individuell zuordnen können, sagen sie nun, dass die Zahlungen ohne Grundlage an die Anleger geflossen sind. Die Grundlage wäre nämlich gewesen, dass die Zahlungen Mieteinnahmen aus einem Container sind bzw. am Ende der Rückkauferlös für einen Container. 

Gibt es aber überhaupt keine Container, dann kann die Zahlung auch nicht rechtmäßig fließen, so die Argumentation. 

Ganz sicher sind sich die Insolvenzverwalter freilich in ihrer Rechtsmeinung nicht. Sie haben daher modellhaft einige Anleger ausgewählt, mit denen sie Musterprozesse führen wollen und von den Gerichten entscheiden lassen wollen, ob sie mit ihrer Rechtsmeinung zum Thema Eigentumserwerb im P&R-Konstrukt richtig liegen.

Leider wird denjenigen Anlegern, die nun ausgewählt worden sind und die von den Insolvenzverwaltern angeschrieben worden sind, nichts anderes übrigbleiben, als diese Klageverfahren mit den Herren Jaffé und Heinke zu führen. Andernfalls wäre nämlich die Konsequenz, dass das Geld in jedem Fall zurückgezahlt werden muss, ohne dass man überhaupt Rechtsklarheit darüber hat, ob überhaupt zurückgezahlt werden muss. 

Es gibt durchaus Argumente, mit denen man sich gegen die Argumentation der Insolvenzverwalter wehren kann. So ist es keineswegs ausgemacht, ob das Eigentum wirklich nicht auf die Anleger übergegangen ist. Es gibt nämlich durchaus Argumente, mit denen man noch annehmen kann, dass die Anleger in eine Eigentümerposition hineingekommen sind. Verstärkt dürfte das für diejenigen Anleger gelten, die ein Eigentumszertifikat bekommen haben. Aber auch bei denen, die es nicht bekommen haben, kann argumentiert werden, dass das Ziel des Eigentumserwerbs nicht auf einen bestimmten Container gerichtet war, sondern nur auf einen Container von der angegebenen Art und Weise, wie in den Verträgen stand. Dann wäre es nicht zwingend erforderlich, dass der Container ganz genau individualisiert wird. 

Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob das Geld, das die Anleger von P&R ausgezahlt bekommen haben, bei diesen noch vorhanden ist. Grundsätzlich ist es nämlich möglich, dass man sich darauf beruft, dass man entreichert ist. Es gibt einige Konstellationen, in denen Gelder, die für bestimmte Zwecke von den Anlegern ausgegeben worden sind, nicht mehr zurückgefordert werden können.

In jedem Fall muss die konkrete Situation einzeln analysiert werden und geprüft werden, ob die Ansprüche des Insolvenzverwalters gerechtfertigt sind und ob man sich als Anleger dagegen mit Erfolgsaussichten wehren kann. 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie zu den Betroffenen einer Anfechtung gehören. Wir überprüfen Ihren Sachverhalt und geben eine Handlungsempfehlung, wie Sie sich am besten in dieser Situation verhalten. 



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