Privatverkauf auf eBay: Abmahnung von Thoran Küsel durch Rechtsanwältin Anna-Verena Rohner
- 2 Minuten Lesezeit
Es wurde mir eine Abmahnung des Herrn Thoran Küsel, vertreten durch Rechtsanwältin Anna-Verena Rohner, vom 26.2.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.
Abmahnung wegen Privatverkauf auf eBay
Ein privater Anbieter von Dekorationsartikeln wurde abgemahnt, da er in einem gewerblichen Umfang handeln soll. Dies stünde durch die Anzahl der angebotenen Produkte, den erhaltenen Bewertungen, sowie der professionellen Artikelbeschreibungen fest.
Was tun bei einer eBay-Abmahnung bei einem Privatverkauf?
Der Abgemahnte soll bis zum 6.3.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000 EUR, mithin Kosten i. H. v. 1.822,96 EUR, erstatten.
Meine Einschätzung zur Thoran-Küsel-Abmahnung:
Ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt, ist stets eine Einzelfallentscheidung. In dem mir vorliegenden Fall halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass der Abmahner ein Gericht findet, welches möglicherweise eine Gewerblichkeit bestätigt. Daher könnte man an die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung denken.
Sie müssen aber keine Unterlassungserklärung abgegeben, wie ich hier ausführlich erläutert habe. Aufgrund des bestehenden Kostenrisikos sollte die Entscheidung wohl überlegt sein. Gern berate ich Sie in Ihrem konkreten Fall.
Meine Handlungsempfehlung
Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit
Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen.
Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.
Sie haben auch eine Abmahnung von Thoran Küsel erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:
Rufen Sie mich einfach an.
Schicken Sie mir eine E-Mail.
Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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