Promouve AG: Anleger müssen handeln! Anwaltsinfo!

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Promouve AG mit angeblichem Sitz in Bern in der Schweiz (www.promouveag.com) melden sich immer mehr Betroffene bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten und befürchten,  hier einem betrügerischen Festgeld/-Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen zu sein. 

Die Befürchtungen sind leider begründet, denn zum 14.06.2023 fällige Rückzahlungen sind nicht mehr erfolgt, wie diverse Anleger berichten. Die Website und Mitarbeiter von Promouve waren zwischenzeitlich nicht mehr erreichbar.

Eine Erlaubnis der deutschen Finanzmarktaufsicht liegt nicht vor.

Somit besteht der konkrete Verdacht, dass die Gelder gar nicht in Form von Festgeldern bei verschiedenen Banken im In- und Ausland angelegt werden, sondern an fremde Kontoinhaber überwiesen wurden, die unbefugten Zugriff auf die überwiesenen Anlegergelder hatten.

Die Täter haben hier offensichtlich den sog. "IBAN-Trick" ausgenutzt, nämlich die Tatsache, dass Empfängerbanken nicht mehr die IBAN mit dem jeweiligen Kontoinhaber abgleichen.

Höchste Eile ist geboten, um die Anlegergelder zu sichern! Gut ist, dass diverse Betroffene erst vor kurzem die Gelder überwiesen haben und  somit eventuell möglich ist, Gelder auf Empfängerkonten bei schnellem Handeln noch zu retten!

Rechtsschutzversicherte Anleger könnten gerne eine Kanzlei mit der Kostenschutzanfrage beauftragen (Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen  gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers) und in vielen Fällen ist es Dr. Späth & Partner gelungen, Kostenschutz trotz bestehenden Kapitalanlageausschlusses zu erzielen.

Betroffene Anleger, die bei Promouve AG ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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