RA Levent Göktekin mahnt für Halley-Berlin wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen auf eBay ab

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Rechtsanwalt Levent Göktekin mahnt im Auftrag von Halley-Berlin, Inh. Firat Havadir, Stockumer Str. 8, 13057 Berlin, den gewerblichen Verkauf von Kleidungsstücken auf eBay ab. Dabei erscheine der Abgemahnte als Privatverkäufer und verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht.

Die uns vorliegende wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin wurde im Auftrag von Halley-Berlin, Inhaber Firat Havadir ausgesprochen. Gleich zu Beginn der Abmahnung unterstellt Rechtsanwalt Göktekin ein Mitbewerberverhältnis zwischen den Parteien. Halley-Berlin veräußere nicht nur stationär, sondern auch auf Internetplattformen wie eBay unter den Accountnamen „halley-berlin“, „giorgiodimare_berlin“ bzw. auf hood.de unter „outletcity58“ Kleidungsartikel, insbesondere Unterwäsche, Hemden, Pullover und T-Shirts. Der Abgemahnte veräußert ebenfalls Kleidungsstücke auf eBay. Dies soll der abgemahnte nach Angaben von RA Göktekin im gewerblichen Umfang betrieben haben, obwohl der abgemahnte seinen Account als Privataccount angemeldet hat. Ein Mitbewerberverhältnis läge demnach vor. Aufgrund dessen stehen seiner Mandantschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG zu.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl seine Verkaufsaktivitäten einer gewerblichen Nutzung entsprechen. Anhaltspunkte dafür seien die Menge und die Anzahl sowie die Sorte der vertriebenen Artikel. Der Umfang entspräche keinem „haushaltstypischen Verkauf“. Daher sei der Abgemahnte als gewerblicher Verkäufer einzustufen.

Dem Abgemahnten werden wettbewerbsrechtliche Verstöße wie das Fehlen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und das Fehlen einer Anbieterkennzeichnung vorgeworfen.

Rechtsanwalt Göktekin verdeutlicht die abgemahnten wettbewerbsrechtlichen Verstöße im Einzelnen. Er führt aus, dass ein Unternehmer im Fernabsatz dem Verbraucher gem. § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Aufgrund der fehlenden Anbieterkennzeichnung, sei nicht ersichtlich mit wem der Vertrag zustande kommt. Gem. § 5 Abs. 1 TMG besteht für Betreiber von geschäftsmäßigen Internetseiten die Pflicht ein ausreichendes Impressum zu erstellen, dass ohne Zwischenschritte aufrufbar sein muss, so Rechtsanwalt Göktekin. Das Fehlen der Anbieterkennzeichnung stellt einen Verstoß gegen § 3a UWG dar.

Auf der Grundlage eines Streitwerts von 15.000 EUR, errechnet Rechtsanwalt Göktekin einen Aufwendungsersatz in Höhe von 865 EUR. Über dies ist der Abmahnung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll.

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie Sie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch, voreilig oder unüberlegt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv. Dies kann Ihnen eine einstweilige Verfügung gegen Sie ersparen.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.


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