RA S. mahnt f. Noel Gutmann wettbewerbsrechtliche Verstöße ab/OS-Plattform/Widerrufsbelehrung

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Rechtsanwalt S. mahnt im Auftrag von Herrn Noel Gutmann, Friedrichstr. 123, 10117 Berlin, wettbewerbsrechtliche Verstöße auf eBay ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.

Rechtsanwalt S. aus Berlin verschickt im Auftrag von Noel Gutmann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Gleich zu Beginn der Abmahnung wird das Mitbewerberverhältnis zwischen den Parteien festgelegt. Gutmann ist Onlinehändler und veräußert über seinen Onlineshop www.paradisemall.de Taschen, Gürtel, Geldbörsen und anderweitiges Accessoires. Ein Mitbewerberverhältnis soll vorliegen. 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, als gewerblicher Verkäufer die gesetzlichen Vorschriften nicht einzuhalten und damit wettbewerbsrechtliche Verstöße zu begehen. 

Rechtsanwalt S. verdeutlicht die abgemahnten wettbewerbsrechtlichen Verstöße im Einzelnen. Zum einen wird dem Abgemahnten vorgeworfen, die Informationen über die OS-Plattform (Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) nicht zur Verfügung gestellt zu haben. Daraus ergebe sich ein Unterlassungsanspruch seiner Mandantschaft aus §§ 8 Abs. 1, 3 UWG. Der Abgemahnte soll zudem in seinen Verkaufsangeboten eine veraltete Widerrufsbelehrung eingestellt haben. Zudem fehlen in seinen Verkaufsangeboten die Informationen zum Widerrufsformular. In diesem Verhalten lägen gravierende Verstöße gegen die Marktverhaltensregelungen nach §§ 3a, 5 Abs. 1 UWG, so Rechtsanwalt S.. 

Rechtsanwalt S. fordert den Abgemahnten auf die benannten Verstöße aufzuheben und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, um eine Wiederholungsgefahr auszuräumen. Dem Abmahnschreiben ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. 

Daneben wird der Abgemahnte aufgefordert die Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Auf der Grundlage eines Streitwerts von 5.000 EUR, errechnet Rechtsanwalt S. einen Aufwendungsersatz in Höhe von 413,90 EUR. 

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie Sie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch, voreilig oder unüberlegt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv. Dies kann Ihnen eine einstweilige Verfügung gegen Sie ersparen.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei HvLS Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.


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