RA S. mahnt für Sachse Vertriebs GbR wegen angeblichen Verstoßes gegen VerpackG ab (Wettbewerbsrecht)

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Im Auftrag der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR (Sachse Vertriebs GbR) hat Rechtsanwalt S. einen Online-Händler wegen eines angeblichen wettbewerbsrechtlichen Verstoßes abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es, dass für den Abgemahnten keine Registrierung im Verpackungsregister „LUCID“ vorgefunden werden konnte. Der Abgemahnte soll daher binnen einer Woche den Nachweis über die Registrierung bei LUCID erbringen. Andernfalls soll die Registrierung binnen zwei Wochen nachgeholt und nachgewiesen werden sowie Abmahnkosten i. H. v. 280,60 € gezahlt werden. Es wird sich zudem vorbehalten, bei Nichtreaktion ein Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

Aus der Vergangenheit sind uns diverse wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von RA S. im Auftrag verschiedener Unternehmen bekannt. Die Vorwürfe darin waren z.T. ebenfalls fehlende Registrierung im Verpackungsregister, aber u.a. auch angebliche Verstöße gegen das Elektrogesetz sowie irreführende Waren- oder Versandangaben. Weitere uns bekannte Unternehmen neben der Sachse Vertriebs GbR, für die RA S. wettbewerbsrechtlich abgemahnt hat, sind:

  • Acario UG
  • iOcean UG
  • Wetega UG
  • SSD Media und Computer UG

Tipps, zum Umgang mit Abmahnungen von RA S.:

Bevor Sie etwaige Forderungen von RA S. erfüllen, sollte zunächst detailliert geprüft werden, ob die Ansprüche der Abmahnenden dem Grunde nach überhaupt bestehen. Auch wenn die Ansprüche dem Grunde nach bestehen, sollte weiterhin überprüft werden, ob sie in genannter Höhe bzw. dem Ausmaß nach bestehen. Idealerweise lassen Sie sich hierbei fachanwaltlich beraten.

Das heißt also auch, dass Sie keine Zahlung ohne vorherige anwaltliche Beratung vornehmen sollten. Erst recht sollten Sie ungeprüft keine Unterlassungserklärung abgeben, das gilt insbesondere für vorformulierte Unterlassungserklärungen.

Wichtig ist, dass Sie nicht inaktiv bleiben, sondern sich zeitnah an einen Anwalt wenden, damit die Fristen gewahrt werden und die Abmahnenden nicht noch weitere Ansprüche geltend machen können.

Fragen zu Ihrer Abmahnung? Wir beraten bundesweit!

Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht helfen Ihnen gerne weiter! Melden Sie sich einfach für ein unverbindliches Erstgespräch in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg. Sie erreichen uns:

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