RDP Rechtsanwälte mahnen für die H2W Inc. (Sun Staches) ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Sind Sie Onlinehändler und haben in Ihrem Sortiment auch sog. „Spaßbrillen“ (für Kostüme oder als Scherzartikel)? Dann könnten Sie gefährdet für eine Abmahnung der H2W Inc. sein.

1. Was ist passiert?

Die H2W Inc., auch bekannt als „Sun Staches“, mahnt als Inhaber von Design- und Urheberrechten an verschiedenen Spaßbrillen (z. B. „Uncle Sam“, Osterhase) Händler, u. a. bei Amazon, wegen des rechtsverletzenden Vertriebs von nachgeahmten Brillen ab. Dabei beruft sie sich wegen unberechtigter Nachahmung oder Bearbeitung auf Urheberrechte sowie das Wettbewerbsrecht.

2. Was fordert die H2W Inc.?

Es wird Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gefordert. Eine Unterlassungserklärung soll abgegeben werden. Der Gegenstandswert wurde im vorliegenden Fall auf 50.000,00 EUR festgesetzt. Es wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.744,50 EUR netto (1,5-fache Geschäftsgebühr) gefordert.

3. Was sollen Sie tun?

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder befinden Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren? Wir haben Erfahrung mit dem Vorwurf der Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzung. Rufen Sie uns gerne an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenfrei. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen ganz einfach per E-Mail, per Fax oder per Post (vgl. unsere Kontaktdaten auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit und international tätig. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Schauen Sie sich auch die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite an.

Des Weiteren beachten Sie folgende Tipps:

  • Sie sollten nicht selbst die Gegenseite oder die Kanzlei RDP kontaktieren.
  • Sie sollten ohne fachanwaltliche Beratung vorläufig keine (Unterlassungs-)Erklärung abgeben.
  • Sie sollten einstweilen noch keine Abmahnkosten bezahlen, auch nicht anteilig.
  • Sie sollten noch keine Auskünfte erteilen, in welcher Form auch immer.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Das Wettbewerbsrecht und Teile des Urheberrechts gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir helfen Ihnen auch bei der Anmeldung oder Verteidigung Ihrer Marken. Auch prüfen wir gerne Ihren Internet-Auftritt. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht



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