RDP Rechtsanwälte mahnen weiterhin für die H2W Inc. (Sun Staches) ab

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1. Was ist passiert?

Uns liegt eine weitere Abmahnung der H2W Inc., auch bekannt als „Sun Staches“, vor. Diese mahnt als Inhaberin von Geschmacksmuster- und Urheberrechten an verschiedenen Spaßbrillen (z. B. Santa Claus oder Easter Bunny) Onlinehändler wegen des rechtsverletzenden Vertriebs von angeblich nachgeahmten Brillen ab. Häufig sind solche Angebote auf dem Marketplace von Amazon zu finden. Solche Verkleidungsbrillen sind gerade in der Karnevalssaison sehr beliebt.

Rechtsgrundlage für Ansprüche wegen unberechtigter Nachahmung oder Bearbeitung sind hier Urheberrechte sowie das Wettbewerbsrecht. Für viele ihrer Brillenmodelle soll die H2W Inc. auch europäische Geschmacksmusterrechte besitzen.

2. Was wird vom Abgemahnten gefordert?

Der Onlinehändler wird zunächst aufgefordert, den Vertrieb der nachgeahmten Brillen zukünftig zu unterlassen. Des Weiteren werden Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht. Eine Unterlassungserklärung, bewehrt mit einer Vertragsstrafe, soll abgegeben werden. Der Gegenstandswert wurde im vorliegenden Fall von RDP Rechtsanwälte auf 50.000,00 EUR festgesetzt, sodass sich die ebenfalls geforderten Abmahnkosten auf 1.744,50 EUR netto (1,5-fache Geschäftsgebühr) belaufen.

3. Wie ist zu reagieren?

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder befinden sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren? Dann sollten Sie handeln und die Angelegenheit nicht ignorieren. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit den Vorwürfen der Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzung. Bitte rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenfrei. Ihre Unterlagen können Sie uns ganz einfach per E-Mail, per Fax oder per Post schicken (vgl. unsere Kontaktdaten auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit und international tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie können sich auch die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite anschauen.

Des Weiteren haben wir folgende Empfehlungen für Sie:

  • Nehmen Sie ohne vorherige Beratung keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite oder deren Rechtsanwälten auf.
  • Geben Sie selbst keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen an die Gegenseite ab. Insbesondere Unterlassungserklärungen sollten anwaltlich geprüft sein, um nachteilige Folgen zu verhindern.
  • Erteilen Sie noch keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen an den Gegner, bis Sie über alle Konsequenzen aufgeklärt wurden.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Wettbewerbsrecht und Teile des Urheberrechts gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir helfen Ihnen auch bei der Anmeldung oder Verteidigung Ihrer Marken. Auch prüfen wir gerne Ihren Internet-Auftritt. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht



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