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Rechtsanwalt gewinnt Phishing-Prozess! Bank zahlt 10.000 Euro an Betrugsopfer zurück!

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Das LG Oldenburg hat am 15.01.2016 in einem Phishing-Fall zu Gunsten unserer Mandantschaft entschieden. Die Entscheidung verpflichtet die Bank, über 10.000 Euro, die unserer Mandantschaft durch Onlinebanking-Hacking entwendet wurden, zu erstatten. Unsere Mandantschaft, die das Online-Banking der Bank seit ca. 15 Jahren nutzt, wurde Opfer einer Phishing-Attacke, bei der mehr als 10.000 Euro in 44 Überweisungen ohne ihre Autorisierung abgebucht wurden. Die Bank weigerte sich zunächst, den Betrag zu erstatten. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Beweislast bei der Bank liegt und nicht beim Bankkunden, den Nachweis zu erbringen, dass die Zahlungen unautorisiert waren. Das Urteil (Az.: 8 O 1454/15) verurteilt die Bank dazu, das Konto unserer Mandantschaft wieder auf den ursprünglichen Stand zu bringen. Betroffene von Phishing-Attacken können unsere Kanzlei für rechtliche Unterstützung kontaktieren.

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Das LG Oldenburg hat mit Urteil vom 15.01.2016 zugunsten unserer Mandantschaft in einem Phishing-Fall entschieden. Die Bank ist verurteilt, über 10.000 Euro an unsere Mandantschaft zu zahlen. Dieses Geld hatte unsere Mandantschaft im Zuge einer Phishing-Attacke (Onlinebanking-Hacking) zunächst verloren. Im Folgenden stellen wir den Sachverhalt und das Urteil genauer dar. Falls auch Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, können Sie unsere Kanzlei gern kontaktieren, um rechtliche Möglichkeiten auszuloten.

Kunde einer Bank wird Phishing-Opfer, über 10.000 Euro gestohlen!

Unsere Mandantschaft führte ein Sparkonto und ein Girokonto bei einer Bank. Seit ca. 15 Jahren nutzte unsere Mandantschaft das von der Bank angebotene Online-Banking-System. Hierfür loggte sich unsere Mandantschaft, wie üblich, über die Website der Bank ein und tätigte so die Überweisungen.

Letztlich wurden, zur Überraschung unserer Mandantschaft, mehr als 10.000 Euro in 44 Überweisungen überwiesen. Unsere Mandantschaft hatte diese Überweisungen jedoch nicht veranlasst und sah sich als Opfer einer Phishing-Attacke.

Die Bank weigerte sich, die über 10.000 Euro zu erstatten.

Urteil des LG Oldenburg vom 15.01.2016 (Az.: 8 O 1454/15)

Das LG Oldenburg verurteilte die Bank letztlich zur Zahlung von über 10.000 Euro. Wir zitieren:

„Die Beklagte wird verurteilt, die bei der Beklagten geführten Zahlungskonten mit den Nrn. (...) und (...) wieder auf den Stand zu bringen, auf dem sich die Zahlungskonten des Klägers ohne diese Belastung der nicht autorisierten Zahlungsvorgänge in Höhe von insgesamt 11.244,62 Euro (...) befunden hätte.“

Das LG Oldenburg führte u.a. aus, dass die Bank die Beweislast bezüglich der Autorisierung der Überweisungen träfe, nicht etwa der Bankkunde habe zu beweisen, dass diese Zahlungsvorgänge unautorisiert waren.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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