Reisevollmacht für minderjährige Kinder und Jugendliche

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Nimmt immer reisen Kinder und Jugendliche zusammen mit ihren Eltern. Wenn Kinder und Jugendliche mit nur einem Elternteil, ihren Großeltern oder mit ihren Freunden verreisen, dann ist in einigen Ländern das Mitführen einer Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten teilweise verpflichtend vorgeschrieben. Dies gilt beispielsweise auch bei einer Reise mit dem Sportverein oder einer einer Sprachreise.

Damit es nicht bei der Einreise in ein anderes Land zu Problemen kommt, wenn ein Kind oder Jugendlicher ohne oder mit nur einer personensorgenberechtigten Person unterwegs ist, sollte eine Vollmacht mitgeführt werden.

Inhalt einer Einverständniserklärung ist die Ermächtigung eines anderen Erwachsenen, dass Kind bzw. den Jugendlichen zu begleiten und von dem Heimatort in den Reisezielort und zurück zu reisen.

Wichtig ist, dass in einzelnen Ländern, wie z.B. Bosnien & Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland die Einverständniserklärung zusätzlich amtlich beglaubigt werden muss. In einzelnen Ländern wird die amtliche Beglaubigung empfohlen.

Zusätzlich zur Einverständniserklärung sollte eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden.
 
Aufgrund der Uneinheitlichkeit der jeweiligen Anforderungen empfehlen wir, dass Sie vor dem Antritt der Reise direkt mit den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulate) des jeweiligen Reiselandes abgeklären, welche Anforderungen an eine Einverständniserklärung gestellt werden. Hierüber können Sie dann auch in Erfahrung bringen, ob und welche Unterlagen (ggf. auch Übersetzungen, Beglaubigungen, gerichtliche Dokumente) vorgelegt werden müssen.

Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihren Interessen in allen Fragestellungen rund um Ihre Reise!

Sprechen Sie uns an!

Jörg Schwede

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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