Revolution im Bonusrecht: BAG-Urteil schafft Klarheit bei Eigenkündigung

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Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15. November 2023, Az. 10 AZR 288/22, bringt wichtige Klarstellungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich Bonuszahlungen bei Eigenkündigung. Es behandelt die Frage, inwieweit Stichtagsklauseln in Bonusvereinbarungen rechtlich haltbar sind.


Kern des Urteils

Im verhandelten Fall forderte ein Arbeitnehmer einen Bonus für das Fiskaljahr 2019/2020, obwohl er das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hatte. Die Bonusregelungen der Betriebsvereinbarung sahen jedoch keinen Anspruch bei Eigenkündigung vor dem Ende des Fiskaljahres vor. Das BAG entschied, dass solche Stichtagsregelungen, die einen Bonusanspruch bei Eigenkündigung ausschließen, unwirksam sein können. Diese Entscheidung stützt sich auf verschiedene rechtliche Erwägungen:


Verdientes Arbeitsentgelt

Die Richter betonten, dass Boni, die einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung ausmachen, regelmäßig als Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung anzusehen sind. Ein Entzug dieser Vergütung durch Stichtagsregelungen ist rechtlich bedenklich, da sie erbrachte Arbeitsleistungen nicht angemessen berücksichtigen.


Verhältnismäßigkeit und Freiheit der Berufsausübung

Eine Klausel, die einen Arbeitnehmer daran hindert, aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, um seinen Bonusanspruch nicht zu verlieren, greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit ein. Das Gericht stellt klar, dass Bonusvereinbarungen die Freiheit zur Kündigung nicht unzulässig einschränken dürfen.


Implikationen für die Praxis

Dieses Urteil hat bedeutende Konsequenzen für die Gestaltung von Bonusvereinbarungen in Betrieben.


Arbeitgeber 

Es ist ratsam, die bestehenden Bonusvereinbarungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf die Gestaltung von Stichtagsregelungen gelegt werden, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.


Arbeitnehmer

Das Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche auf Bonuszahlungen nach einer Eigenkündigung. Es empfiehlt sich, die eigenen Arbeitsverträge auf solche Klauseln zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.


Fazit

Dieses Urteil des BAG setzt einen bedeutenden Meilenstein in der Ausgestaltung von Bonusvereinbarungen und betont den Schutz der Arbeitnehmerrechte. Für eine individuelle Beratung zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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