Robert Kneschke und Anwalt Deubelli (SLD) - Abmahnung und Klageabweisung vom AG München

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In diesem Rechtsstreit hat Robert Kneschke  von Rechtsanwalt Deubelli (jetzt: SLD) gegen einen Nutzer wegen der Verwendung einer kinderbezogenen Grafik auf seiner Webseite vertreten und verfolgt. Robert Kneschke forderte eine Zahlung von €450,00 zuzüglich Umsatzsteuer, das Doppelte des Betrags. Das rechtliche Team, das den Mandanten vertrat, lehnte die Forderung ab und weigerte sich, insgesamt €900,00 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen. Als Folge reichte Robert Kneschke durch seinen Rechtsanwalt Sebastian Deubelli eine Klage beim Amtsgericht München ein.

Das urheberrechtliche Urteil und die Begründung

Das Amtsgericht München fällte am 15. Oktober 2021 ein Urteil. Das Urteil kam zu dem Schluss, dass in Fällen, in denen die Verwendung der Grafik einen erheblichen wirtschaftlichen Wert generierte, eine Entschädigung von bis zu €100,00 angemessen wäre. In der Regel wird der tatsächliche Wert deutlich niedriger sein.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass Robert Kneschke nicht der Schöpfer der Grafik war, sondern lediglich vom eigentlichen Urheber bevollmächtigt wurde, um die Bildrechte durchzusetzen. Das Gericht lehnte daher den Anspruch auf Verdoppelung der Entschädigung aufgrund fehlender Namensnennung ab. Der eigentliche Urheber schien anonym bleiben zu wollen.

Der Kläger legte zunächst Berufung gegen das Urteil ein, zog diese jedoch später aufgrund fehlender Erfolgsaussichten zurück. Das Urteil des Amtsgerichts München ist somit endgültig und rechtlich bindend.

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