Rücknahme der Insolvenz Anträge bei der Deutschen Lichtmiete - Situation für die Anleger unklar

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Bei der Deutschen Lichtmiete hat sich ein höchst ungewöhnlicher Vorgang zugetragen. 18 Unternehmen der Gruppe hatten Insolvenzanträge gestellt. Viele Anleger waren aus Direkt- Investitionsverträgen, Anleihen oder Private Placements betroffen. Der Schaden ging in die 3-stellige Millionenhöhe.

Jetzt, am schicksalsträchtigen Datum 22.2.2022 wurden zahlreiche Insolvenzanträge zurückgenommen. Es stellt sich also die Frage, was hier passiert ist.

Blicken wir zunächst zurück: Noch im Dezember 2021 stand die Staatsanwaltschaft bei der Deutschen Lichtmiete im Haus und hat die Geschäftsräume durchsucht. Es ging sogar soweit, dass es zu Vermögensarresten der Staatsanwaltschaft kam. Hier geht es wohl um 10 Millionen €.

Diese Vermögensreste bestehen noch weiterhin. Zudem wurde die Information öffentlich zahlreich verbreitet, dass es eine Unterdeckung bei den Leuchtmitteln gibt, die die Deutsche Lichtmiete im Rahmen ihrer Investitionsverträge an Anleger verkauft hat.

Nun, im Februar 2022 bestehen weiterhin fällige Forderungen von Anlegern im Raum. Ein Insolvenzantrag kann also nur dann zurückgenommen werden, wenn von Seiten der Gesellschaft die Perspektive besteht, diese innerhalb von spätestens 3 Wochen bedienen zu können.

Hierzu müsste die Gesellschaft kurzfristig ihre finanzielle Lage geändert haben. Denn wo noch bei Einreichung der Insolvenzanträge durch die Gesellschaft selbst im vergangenen Jahr eine Möglichkeit zur Finanzierung dieser Forderungen scheinbar nicht bestanden hat, soll diese nun gegeben sein. Wo die mutmaßlichen neuen Mittel herkommen, bleibt rätselhaft.

Daraus lässt sich bereits erkennen: Die Lage für die Anlegerinnen und Anleger bleibt weiterhin höchst unklar. Die Rücknahme der Insolvenzanträge kann keinesfalls so gedeutet werden, dass nun alles wieder in Ordnung ist. Die Deutsche Lichtmiete müsste umgehend und umfassend für Transparenz sorgen und aufzeigen, wie die langfristige Lage ist. Denn schließlich werden auch in der Zukunft sowohl bei Anleihegläubigern, als auch bei Investoren in die Direkt-Investitionsverträge Zahlungen zu bedienen sein. Es reicht also nicht aus, wenn hier kurzfristig eine Liquiditätslücke geschlossen worden ist. Wenn wirklich dauerhaft weniger Leuchten vorhanden sind, als da sein sollten, wird dieses Problem dadurch nicht gelöst.

Anleger sollten also weiterhin auf der Hut sein und die Situation aufmerksam verfolgen. Es ist zum einen möglich, dass sowohl von Gläubigerseite als auch von der Staatsanwaltschaft neue Insolvenzanträge gestellt werden. Das Gericht hätte sich dann wieder mit der Frage zu befassen, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gegeben sind. Hierzu könnte natürlich auf bereits vorhandene Nachforschungen und Ausarbeitungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung aus der Kanzlei Wallner Weiß, die hier bislang tätig war zurückgegriffen werden. Die dortigen Ergebnisse liegen wohl zumindest zum Teil schon vor, weil das vorläufige Insolvenzverfahren ja bereits eine Zeit lang lief.

Die Kanzlei Bergdolt beobachtet die Situation genau. Betroffene Anleger können sich melden und sich über aktuelle Entwicklungen und zu gehende Schritte auf dem Laufenden halten lassen



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