Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
Der Standort konnte nicht bestimmt werden.

Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehns bei Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • 2 Minuten Lesezeit

Fall

Der Arbeitgeber gewährt einem Arbeitnehmer ein Darlehen in Höhe von EUR 50.000,--. Hierauf leistet der Arbeitnehmer monatliche Rückzahlungsbeträge in Höhe von EUR 350,--, die direkt vom Lohn abgezogen werden. Im Darlehensvertrag ist vereinbart, dass dem Arbeitgeber ein Recht zur Kündigung (des Darlehens) zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis vor vollständiger Rückzahlung beendet wird.

Der Arbeitnehmer kündigt nach einigen Jahren das Arbeitsverhältnis selbst. Daraufhin kündigt der Arbeitgeber den Darlehensvertrag und verlangt die Rückzahlung des gewährten Darlehens.

Da der Arbeitnehmer nicht zahlt, klagt der Arbeitgeber auf Rückzahlung des Darlehensrestbetrages. 

Frage

Wie würden Sie entscheiden?

Kann der Arbeitgeber die Rückzahlung des gewährten Darlehens verlangen?

Entscheidung der Arbeitsgerichte

Die Arbeitsgerichte haben durch alle Instanzen die Rückzahlung des Darlehens abgelehnt.

Zur Begründung haben die Arbeitsgerichte im Wesentlichen ausgeführt, dem Arbeitgeber stehe kein außerordentliches Kündigungsrecht zu, da die Regelung den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige und deshalb unwirksam sei (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). 

Denn der Darlehensvertrag enthielt vorformulierte Vertragsbedingungen des Arbeitgebers, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss hatte nehmen können. Die vertragliche Regelung, wonach der Arbeitgeber das Darlehen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall kündigen dürfe und zwar auch dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ein Verhalten des Arbeitgebers selbst veranlasst würde, benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen.

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts habe der Arbeitgeber kein schützenswertes Interesse an einer vorzeitigen Rückzahlung des gesamten Darlehens. Vielmehr sei es ihm in einem solchen Fall zuzumuten, den Darlehensvertrag auch nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers wie vorgesehen fortzuführen. Denn der Arbeitnehmer habe es nicht in der Hand, durch Betriebstreue und vertragsgerechtes Verhalten einer Kündigung des Darlehensvertrages zu entgehen. Vielmehr könne der Arbeitgeber als Darlehensgeber den Grund für die Kündigung des Darlehensvertrages selbst herbeiführen.

Ergebnis

Der Arbeitgeber durfte wegen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer die Rückzahlung des Darlehens nicht verlangen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Weilheim. Alle vom Autor bisher erschienenen Artikel zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen können im Internet auf der Homepage des Autors unter www.fachanwalt-arbeitsrecht.de kostenlos abgerufen werden. 

Rechtsanwalt

Hans-Georg Rumke


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke

Fall: Der Arbeitgeber – eine Arztpraxis – hatte einer langjährig beschäftigten älteren Arzthelferin gekündigt. Im Kündigungsschreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Arzthelferin bald ... Weiterlesen
Die Elternzeit hat den Zweck, erwerbstätigen Eltern die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu erleichtern. Deshalb haben sie gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von ... Weiterlesen
Grundsatz: Die Entscheidung des Arbeitgebers, die Produktion ins Ausland zu verlagern, kann grundsätzlich eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG). Allerdings ist ... Weiterlesen

Beiträge zum Thema

24.10.2022
Kündigungsfristen sind bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen immer zu beachten. Die fristgerechte und ... Weiterlesen
14.03.2023
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Nachweis über Ihre Tätigkeiten bei einem ehemaligen Arbeitsgeber. Wenn Sie ... Weiterlesen
07.09.2022
Wer ist Arbeitnehmer? Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer von selbstständigen Personen abgegrenzt werden. ... Weiterlesen