Ruhe vor dem Sturm? Oder das Kaninchen + die Schlange

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Im Arbeitsrecht ist es manchmal so wie mit dem Kaninchen und der Schlange. Das Kaninchen sitzt gebannt vor der Schlange und rührt sich nicht. Ob das die richtige Taktik ist?

Der Arbeitnehmer steht gebannt vor dem Arbeitgeber und weiß, dass möglicherweise Böses passieren wird, aber er rührt sich nicht.

Dabei ist es gerade in dieser Phase so wichtig, etwa zu tun. Ich nenne das den NOTFALLPLAN BEI KÜNDIGUNGSGEFAHR.  Das fängt mit einem Anspruch auf Erteilung eines wohlwollenden, qualifizierten Zwischenzeugnis an.

Der Notfallplan beinhaltet aber noch viel mehr.

Man muss z.B. wissen, dass im Hintergrund oftmals Übernahmegespräche laufen. Davon erfährt der Arbeitnehmer meistens nichts. Taktik des Arbeitgebers ist dann, bestehende Verträge noch zu ändern, damit der Rechtsnachfolger es einfacher hat.

Hier ist der Vertrags-CHECK angebracht. Hier kann nur dringend davor gewarnt werden, sich solchen Vertragsänderungswünschen zu beugen!

Parallel sollte man an eine berufliche Umorientierung denken - vielleicht sogar über eine Existenzgründung. Wussten Sie, dass nur ca. 15 % der Deutschen wirklich gern zur Arbeit gehen? Dann muss man sich aber in Richtung Fördermittel schlau machen. Auch hierzu ist etwas im Notfallplan enthalten.

Und, wenn man denn schon gehen muss,-. wie wäre es mit einer Abfindung. Das sollte dann aber so sein, dass nicht nachher noch jemand etwas abzieht. Jetzt kann der richtige Zeitpunkt für Verhandlungen sein.

Also bitte nicht wie das Kaninchen vor der Schlage sitzen, sondern aktiv werden. Übrigens in unserem Netzwerk sind auch einige private Arbeitsvermittler, welche vielleicht Ausschau nach Ihnen halten. Informieren Sie sich über den Notfallplan im Detail. 

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


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