Sachse Vertriebs GbR mahnt wiederholt mit S. ab

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Der Berliner Rechtsanwalt S. hat erneut für die Sachse Vertriebs GbR einen Mitbewerber seiner Mandantin abgemahnt. Grund der Abmahnung ist die ODR-Verordnung, welche eine Verpflichtung für Unternehmer im Fernabsatzmarkt begründet. Der Mitbewerber sei wie die Sachse Vertriebs GbR auf der Internetplattform „eBay“ als gewerblicher Verkäufer aktiv. Die Angebote umfassen u.a. Textilien für Damen und Accessoires. 

Was beinhaltet die Abmahnung von S.?

Seit dem 09.01.2016 verpflichtet die sog. ODR-Verordnung Unternehmer innerhalb der EU einen aktiven Link auf die OS-Plattform in ihrem Online-Angebot (Fernabsatz) bereitzuhalten. Diese Plattform bietet Verbrauchern eine außerprozessuale Möglichkeit der Streitbeilegung innerhalb der EU. Der Abgemahnte habe keinen Link bereitgestellt, sodass der Sachse Vertriebs GbR gem. §§ 8 Abs. 1, 3 UWG ein Unterlassungsanspruch gegen ihn zustehe.

Gefordert wird: 

Aufgrund des Unterlassungsanspruchs müsse der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Vertragsstrafe beträgt 500 €. 

Die angefallenen Rechtsverfolgungskosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Rechtsanwalt S. hat diesen i.H.v. 3000 € angesetzt. Gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sei der Abgemahnte zum Aufwendungsersatz dieser Kosten verpflichtet. Sollte der Abgemahnte die Frist untätig verstreichen lassen, könne die Sachse Vertriebs GbR unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. 

Unsere Hilfe bei Ihrer Abmahnung 

Die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Sie nicht verstreichen lassen. Um eine einstweilige Verfügung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen Ruhe zu bewahren und keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen. 

Welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz regelmäßig am besten beurteilen, da er bereits zahlreiche Fälle in dem konkreten Rechtsgebiet betreut hat.

Im Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht existieren besonders schwierige juristische Probleme. Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Seit 2007 haben wir in den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz (z.B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z.B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z.B. Internetrecht) eine spezialisierte Kenntnis über die Materie, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen.

Ihre Abmahnung können Sie uns gerne per E-Mail oder Fax senden. Alternativ nutzen Sie einfach unser Direkthilfe-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und gemeinsam die nächsten Schritte angehen. Durch unsere Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen helfen wir Ihnen fachkundig weiter. Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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