SAM AG-Vermittler durch LG wegen Drittstaateneinlagenvermittlung und drei weitere Urteile

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Das Landgericht (LG) Regensburg hat einen SAM AG-Vermittler (SAM Management Group AG) und den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Michael O., welcher sich momentan in der Justizvollzuganstalt (JVA) Stadelheim in Untersuchungshaft befinden soll, zum Schadensersatz in Höhe von 12.326,80 Euro nebst Zinsen verurteilt. Zudem wurde für beide Beklagte festgestellt, dass die Schadensersatzpflicht aus einer vorsätzlich begangenen deliktischen Handlung herrührt. Die Entscheidung erging am 10.04.2017 und ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagten noch das Rechtsmittel der Berufung einlegen können.

Schadensersatzanspruch in voller Höhe

Das LG Regensburg sprach dem Anleger gegen seinen Berater den geltend gemachten Schadensersatzanspruch in voller Höhe zu. Zur Begründung führte das Gericht aus:

„Aus der Beklagte zu 2.) hat gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen. Mit der Vermittlung des Produkts CashSelect an den Kläger hat der Beklagte zu 2.) Finanzdienstleistungen in Form der Drittstaateneinlagenvermittlung i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 5 KWG erbracht, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. […] (BGH, Urteil vom 15.05.2012, Az.: VI Z 166/11).”

Anlagenvermittler zu Schadensersatz verurteilt

Dr. Tintemann kommentiert die Entscheidung: „Das Gericht hat hier voll dem Vortrag in der ersten Instanz entsprochen und einen weiteren Anlagevermittler zum Schadensersatz verurteilt. Es wird sich zeigen, ob dieser in die Berufung geht. Wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidung auch durch das Berufungsgericht aufrecht erhalten bleiben wird.”

SAM AG: Drei weitere Urteile gegen Hintermänner

Das Amtsgericht Spaichingen verurteilt SAM AG-Verwaltungsrat Michael O. zur Zahlung von 1.450,33 Euro. Auch das Amtsgericht Potsdam verurteilte O. zur Zahlung von 1.292,64 Euro. Amtsgericht Weißwasser verurteilte den Aufsichtsrat der Bestlife Select AG zur Zahlung von 2.415,21 Euro.

Die o.g. Entscheidungen gegen die verantwortlichen Hintermänner der SAM Management Group AG aus der Schweiz sind noch nicht rechtskräftig und können von den jeweilig verurteilten Beklagten mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden.

Das Amtsgericht (AG) Weißwasser sah den beklagten Aufsichtsrat der Bestlife Select AG in der Haftung, da er auch Gesellschafter der SAM AG gewesen sei. Es sei daher abwegig, anzunehmen, dass die jeweils verwendeten Vertragsformulare ohne seine Billigung in den Geschäftsverkehr gelangt sein könnten, bei zu unterstellender Kenntnis von der Verpflichtung der Genehmigungspflichtigkeit der Geschäfte. Einen den Vorsatz ausschließenden unvermeidbaren Verbotsirrtum schloss das Gericht aus.

Der Ausschluss eines Verbotsirrtums findet sich auch in den Entscheidungen des Amtsgericht (AG) Potsdam und des AG Spaichingen in Bezug auf den Verwaltungsrat O.

Die Einlegung der Berufung ist wahrscheinlich. AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB werden ggf. weiter über die Angelegenheit berichten.



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