Sasse & Partner Abmahnung: "The Walking Dead" 5. Staffel (div. Folgen)

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Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht nun schnell ändern.

Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der WVG Medien GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen einer Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke (hier div. Folgen der 5. Staffel der Serie „The Walking Dead“) über Online-Tauschbörsen (p2p).

Um diese bisher ausgestrahlten Folgen der 5. Staffel handelt es sich bei der „The Walking Dead“-Abmahnung:

  1. Keine Zuflucht (No Sanctuary),
  2. Gabriel (Strangers),
  3. Vier Wände und ein Dach (Four Walls And A Roof),
  4. Slabtown (Slabtown),
  5. Selbsthilfe (Self Help),
  6. Verschwunden (Consumed),
  7. Zug um Zug (Crossed),
  8. Coda (Coda).

Was wird verlangt?

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und der Ersatz des entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von 800,- EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstanden sein sollen, unterbreitet.

Dabei nimmt das Vergleichsangebot einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 15.000 EUR an sowie Schadensersatz in Höhe von 500,00 EUR, Anwaltskosten in Höhe von 865,00 EUR und Kosten für Ermittlungen. Insgesamt belaufe sich die eigentliche Forderung auf 1.474,12 EUR.

Ihre Reaktion?

Bleiben Sie zunächst ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können. Gerne beraten wir Sie.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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