Schadensersatz im illegalen Online-Glücksspiel: LG Bamberg verurteilt „bet365“-Betreiber wegen illegalen Sportwetten!
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Ein Verbraucher hatte von 2013 bis 2020 über die Plattform „bet365“ Sportwetten in Höhe von über 280.000 Euro platziert und dabei einen Verlust von 121.310,46 Euro erlitten. Das Landgericht Bamberg stellte aber fest, dass die zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge nichtig seien, da sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstießen.
In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Bamberg (Az.: 42 O 940/23) wurde die Hillside (Sports) ENC, Betreiberin des bekannten Online-Glücksspielangebots „bet365“, zur Rückzahlung von 121.310,46 Euro an einen deutschen Spieler verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge nichtig seien, da sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstießen. Der Fall betrifft insbesondere die Zeit vor dem 9. Oktober 2020, in der die Hillside (Sports) ENC keine Konzession für die Veranstaltung von Online-Sportwetten in Deutschland besaß. Trotz der beantragten Lizenz durch die Betreibergesellschaft wurde der Konzessionsantrag damals nicht weiterverfolgt. Damit war das Anbieten von Sportwetten über „bet365“ in Deutschland illegal.
Der Kläger, eine Privatperson, hatte von 2013 bis 2020 über die Plattform „bet365“ Sportwetten in Höhe von über 280.000 Euro platziert und dabei einen Verlust von 121.310,46 Euro erlitten. Er forderte die Rückzahlung dieser Verluste und berief sich dabei auf § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung), da die Grundlage der Spielverträge aufgrund der fehlenden Lizenz nichtig war. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Einsätze habe.
„Das Gericht begründete die Nichtigkeit der Verträge mit einem Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012. In diesem Zeitraum war das Veranstalten von Online-Glücksspielen, einschließlich Sportwetten, in Deutschland ohne entsprechende Genehmigung verboten. Obwohl die Beklagte argumentierte, dass das Konzessionsverfahren unionsrechtswidrig verzögert wurde und sie daher nicht schuldhaft gehandelt habe, ließ das Gericht dieses Argument nicht gelten. Es verwies darauf, dass die Beklagte dennoch gegen geltendes deutsches Recht verstoßen habe“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat sich das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Bamberg erstritten.
Entscheidend war auch die Frage, ob der Kläger von der Illegalität des Angebots wusste. Hierzu stellte das Gericht fest, dass dem Kläger nicht nachgewiesen werden konnte, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen das Verbot verstoßen hatte. Die Beklagte konnte keine Beweise vorlegen, dass der Kläger von der Rechtswidrigkeit der Wetten wusste, zumal „bet365“ als seriöser Anbieter mit internationaler Präsenz wahrgenommen wurde.
„Dieses Urteil hat Signalwirkung für Spieler, die ihre Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückfordern möchten, insbesondere wenn der Anbieter keine gültige deutsche Lizenz für die betreffende Zeit hatte. Es verdeutlicht zudem, dass Anbieter von Online-Glücksspielen, die sich ohne die erforderlichen Genehmigungen auf den deutschen Markt begeben, erhebliche rechtliche Risiken eingehen. Selbst bei komplizierten Konzessionsverfahren kann dies keinen Freibrief für illegale Glücksspielangebote darstellen“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. „Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer klaren regulatorischen Grundlage für Online-Glücksspielangebote und zeigt auf, dass Verbraucher auch nachträglich ihre Rechte durchsetzen können, wenn Online-Glücksspiel-Betreiber gegen geltende Gesetze verstoßen haben.“
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