Scheinselbständigkeit – Achtung gefährliche Falle! Tipps Teil 3

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Scheinselbständigkeit und deren (strafrechtliche) Folgen wird von Geschäftsführern in vielen Branchen als für sie nicht relevantes Risiko bewertet bzw. eingestuft.

Das Risiko, dass Scheinselbständigkeit von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt wird, ist tatsächlich relativ gering, wenn man nicht gerade in den Branchen tätig ist, die im Focus vom Zoll stehen. Baubranche, Gastronomie, Messebranche, Eventbranche, Spedition und Fleischindustrie werden vom Zoll regelmäßig besucht und geprüft.

Aber das Augenmerk der Deutschen Rentenversicherung auf Branchen und Berufsbildern ändert sich ständig. So werden immer öfters gesamte Branchen bundesweit flächendeckend überprüft.

Zuletzt hat es die Branche der Anästhesisten, Belegärzte in Krankenhäusern und Archäologen erwischt. Betriebsprüfer sind verstärkt angewiesen, auch die Finanzbuchhaltung stärker ins Visier zu nehmen. Dort die Konten mit den sogenannten Fremdarbeiten.

Das höchste Risiko geht aber von Falschberatungen, eigenen Versäumnissen und unüberlegten und selbstgesuchten Kontakten zur Deutschen Rentenversicherung aus. Auch der Selbstständige bleibt natürlich ein Restrisiko, wenn er über seinen eigenen Status selbst schlecht informiert ist und/oder blauäugig Fragebögen der Deutschen Rentenversicherung beantwortet. Dies ist leider der Regelfall.

Hier und in meinem Video erfahrt ihr wie deren strafrechtliche und finanziellen Folgen vermieden werden:


Tipp 1
Klären Sie selbst den Status, bevor es andere für Sie tun.

Handeln Sie proaktiv. Vorbeugendes Handeln ist besser (und meist billiger) als heilen. Wenn das Thema Scheinselbständigkeit durch eine Prüfung der Deutschen Rentenversicherung oder des Zolls akut wird, sind viele Gestaltungsmöglichkeiten schon verschlossen.

Bei  Scheinselbständigkeit sind Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung in fünfstelligen bis siebenstelligen Euro Bereich der Regelfall. Sich rechtzeitig abzusichern, anstatt nachzuzahlen oder (Straf-) Prozesse über mehrere Instanzen zu führen, ist immer wesentlich preiswerter.

Solange der Betriebsprüfer nicht schon im Haus oder der Firma ist, ist es für eine bestmögliche Absicherung nicht zu spät. Aber selbst dann hilft eine eigene Klärung vor unüberlegten Antworten und harten Konsequenzen.


Tipp 2
Informieren Sie sich und klären Sie Fehlvorstellungen, Irrtümer über die tatsächliche Rechtslage auf.

In keinem anderen Rechtsgebiet sind derart viele gefährliche und existenzbedrohende Rechtsirrtümer und Fehlvorstellungen verbreitet wie bei der Sozialversicherungspflicht für selbstständiger Mitarbeiter und Geschäftsführer.

Lehrbuchwissen ist noch nicht einmal die Hälfte der Wahrheit, überholt sich fortlaufend durch ständige Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und führt, juristisch korrekt aber ohne Kenntnis der Rechtsfolgen eingesetzt, zu existenzbedrohenden Folgen wie Strafverfahren.


Tipp 3
Holen Sie sich die besten Berater an ihre Seite.

Scheinselbständigkeit vermeiden ist von existentieller Bedeutung für Unternehmen. Eine Betriebsprüfung führt oft geradewegs in die Insolvenz. Ermittlungen des Zolls führen häufig zu strafrechtlichen Verurteilungen der Unternehmensleitung.

Bei Google finden Sie fast täglich neue Einträge über Ermittlungen, Razzien, Strafverfahren und Verurteilungen wegen Scheinselbständigkeit.

Schon bei der Vermeidung und Vorbeugung sollten Sie auf Nummer sicher gehen und nur auf spezialisierte Rechtsanwälte setzen. Viele Urteile der Sozial- und Strafgerichte wären anders ausgegangen, wenn die Anwälte der Betroffenen, Experten für Sozialversicherungs- und Strafrecht gewesen wären und spezialisiert vorgetragen hätten. Gerichte suchen nicht nach Argumenten für eine Selbstständigkeit. Werden nicht alle Argumente gegen eine Scheinselbständigkeit vorgebracht, siegt die Deutsche Rentenversicherung .


Tipp 4
Klären Sie ab, ob ihre selbstständigen Mitarbeiter arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind, falls Sie der Hauptauftraggeber sind.

Den sozialversicherungsrechtlichen Status ihrer freien Mitarbeiter sollten Sie klären, bevor die Deutsche Rentenversicherung dies macht.

Ihre freien Mitarbeiter kennen meist ihren eigenen sozialversicherungsrechtlichen Status nicht. Falls Sie der Hauptauftraggeber eines Selbstständigen sind und dieser keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, muss für den Selbstständigen Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt werden.

Aber passen Sie auf, die nachträgliche Meldung kann Nachforderungen je Scheinselbständigen von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Selbstständigen zeigen sich oft unfreiwillig und nichtsahnend selbst bei der Deutschen Rentenversicherung an, indem sie eine freiwillige Rentenversicherung beantragen, den Fragebogen zur Kontenklärung beantworten oder im Rentenantrag „Selbstständig“ als letzte Tätigkeit angeben.

Ein Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidung führt häufig auch zu Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung .

Kommt es in dieser Situation zu Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung an den Selbstständigen, sind diese oft finanziell überfordert und in ihrer Existenz bedroht.

Ihre einzige Rettung ist dann der Statuswechsel zum Scheinselbstständigen. Dann muss der Auftraggeber an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Also Sie!

Im eigenen Interesse sollten Sie dafür Sorge tragen, dass ihre selbstständigen Mitarbeiter nicht in diese Falle tappen.

Lassen Sie den Status von einem versierten Experten prüfen und entscheiden Sie nichts ohne vorherige fundierte Beratung.


Tipp 5
Beantragen Sie ein Statusfeststellungsverfahren nur nach vorheriger Überprüfung der Sach- und Rechtslage durch einen Experten.

Ein Statusfeststellungsverfahren selbst zu beantragen, kann unter bestimmten Konstellationen durchaus sinnvoll sein.

Voraussetzung ist aber, dass die Klärung frühzeitig beantragt wird und das Verfahren gut vorbereitet ist. Wird dies versäumt,  führt dies allerdings zu einer Selbstanzeige ohne (strafrechtliche) Amnestie und zusätzlich zu existenzgefährdenden finanziellen Nachforderungen.

Uns überrascht immer wieder, dass selbst große Unternehmen Statusfeststellungsverfahren, nach jahrelangen Einsatz von Selbstständigen starten, ohne vorher die Sach- und Rechtslage von Experten geprüft zu haben. Dies ist blinder Aktionismus ohne Sinn und Verstand.

Tatsächlich kann selbst in diesen Fällen ein Statusfeststellungsverfahren noch Sinn machen, aber nur nach einer gründlichen Analyse und entsprechende Gestaltung der Art und Weise der Beauftragung.


GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für die Analyse des IST-Zustands in Ihrer Firma, Compliance und Verfahren wegen Scheinselbständigkeit. Wir betreuen regelmäßig Verfahren wegen Scheinselbständigkeit bzw. Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und erzielen hier regelmäßig überdurchschnittliche Erfolge.


Weitere Infos findet ihr in meinem Video oder unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

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