Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Schlafzimmer zu warm – Mietmangel?

  • 2 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

[image]

Die Heizungssaison hat begonnen und mit ihr gibt es wieder Streit zwischen Mietern und Vermietern, ob die Heizung ordnungsgemäß läuft. In den meisten Fällen beschweren sich Mieter, dass die Heizung die Räume nicht genügend aufheizt. Einen genau umgekehrten Fall musste jetzt das Landgericht (LG) Berlin entscheiden – ein Mann klagte gegen seinen Vermieter, weil es im Schlafzimmer ständig zu warm war und die Temperatur nicht heruntergeregelt werden konnte.

Mietwohnung im Plattenbau

Ein Mann bezog im Jahr 2009 eine Mietwohnung in einem Berliner Plattenbau, der bereits bei Einzug und bis heute mit einer sogenannten Einrohrheizung ausgestattet ist. Während der Mietzeit zeigte sich, dass sich die Temperatur im als Schlafzimmer genutzten „Balkonzimmer“ nicht auf eine angenehme Schlaftemperatur senken ließ. Daraufhin forderte der Mieter den Vermieter auf das Thermostat an der betreffenden Heizung auszutauschen. Nachdem sich die Temperatur im Schlafzimmer aber trotzdem nicht auf eine angenehme Temperatur senken ließ, erhob der Mieter Klage.

Mietsache mangelhaft

Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf eine mangelfreie Mietsache haben. Dazu zählt auch, dass sie während der Heizperiode in mindestens einem der Räume mit zumutbaren Mitteln eine Innentemperatur herbeiführen können müssen, die einen angenehmen Schlaf ermöglicht – diese liegt im Idealfall bei nicht mehr als 18 Grad Celsius.
Im vorliegenden Fall konnte die Temperatur im Schlafzimmer nicht unter 22 Grad Celsius gesenkt werden, was einen Mangel der Mietsache nach § 535 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellt.

Auch Plattenbau muss mangelfrei sein

Selbst in einem Plattenbau muss es während der Heizperiode möglich sein, dass die Beheizung und das Raumklima in wenigstens einem Raum der Wohnung neuzeitlichen Mindeststandards entspricht und der Mieter bei allgemein als angenehm empfundenen Temperaturen schlafen kann. Dies gilt auch, wenn in der Wohnung eine sogenannte Einrohrheizung verlegt ist. Bei dieser Art der Heizung ist es aufgrund der technischen Beschaffenheit so, dass ein Heizkörper weiterhin Wärme abgibt, auch wenn das Thermostat auf „Null“ gestellt ist. Es kann dem Mieter in diesem Fall nicht zugemutet werden, das Zimmer während der Heizperiode dadurch zu kühlen, dass ständig die Fenster geöffnet sein müssen.

Klage erfolgreich

Die Klage des Mieters vor dem LG Berlin hatte schließlich Erfolg. Der Vermieter wurde verurteilt, den Mangel im Schlafzimmer, nämlich, dass sich der Raum auf über 18 Grad Celsius erwärmt, auch wenn die Heizung komplett abgedreht ist, zu beheben. Dieser Mangelbeseitigungsanspruch ist für den Vermieter auch nicht wirtschaftlich unzumutbar, denn weder ist der Reparaturaufwand riesig noch ist der Nutzen der Reparatur gemessen an deren Aufwand unverhältnismäßig gering. Aus diesem Grund muss der Vermieter Abhilfe schaffen.

Fazit: Während Temperaturen um 23,5 Grad Celsius im Wohnzimmer noch als angenehm einzustufen sind, so stellen Temperaturen über 22 Grad Celsius im Schlafzimmer einen Mangel dar und müssen beseitigt werden.

(LG Berlin, Urteil v. 03.05.2016, Az.: 67 S 357/15)

(WEI)

Foto(s): ©fotolia.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema