Schlichtung und Mediation

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Recht und Gerechtigkeit sind nicht immer identisch. Der Großteil der Bevölkerung hofft, im Falle eines Prozesses, am Ende „Recht“ zu bekommen. Grundsätzlich spricht der Richter aber kein Recht, sondern es ergeht ein Urteil, ein Beschluss oder ein Vergleich etc. Für die unterliegende Partei, die sich vermeintlich „im Recht“ fühlt, ist das Urteil, der Beschluss oder bisweilen auch der Vergleich dann natürlich „ungerecht“.

Gerade bei geringen Streitwerten ist das Prozesskostenrisiko vergleichsweise hoch. Wenn jemand nicht Rechtsschutz versichert ist, oder einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, so scheuen viele Menschen aufgrund dieses Kostenrisikos oftmals zu klagen.

Nicht zuletzt auch wegen dieser Kosten wird in einer erheblichen Anzahl von Fällen geschlichtet. Neben Schlichtungsstellen wie beispielsweise für den öffentlichen Personenverkehr von Flug, Bus und Bahn gibt es eine Vielzahl Schlichtungsverfahren zum Beispiel auch im Versicherungs- und Bankwesen. Hinzu kommt, dass auch immer mehr Anwälte schlichten.

Ein derartiges Schlichtungsverfahren, wie es beispielsweise auch Heiner Geißler zu Stuttgart 21 geführt hat, ist nicht zu verwechseln mit einer Mediation. Bei einer Schlichtung bringt sich der Schlichter bei der Findung einer Lösung aktiv ein. Dabei bietet der Schlichter eigene Lösungsvorschläge, die er anhand der Sachlage und der daraus resultierenden möglichen Erfolgsaussichten erarbeitet hat, an.

Hingegen übernimmt der Mediator die Rolle eines unabhängigen Moderators, er leitet die Mediation, unterbreitet aber keinen Entscheidungsvorschlag. Vielmehr erfolgt die Lösungsfindung ausschließlich durch die Beteiligten selbst. Dabei unterstützt der Mediator die Parteien dabei, ihre Interessen und Positionen herauszuarbeiten. Zur Mediation bieten sich Streitigkeiten an, in denen die Menschen in einer kontinuierlichen, dauerhaften Beziehung zueinanderstehen. Beispiele dafür sind etwa familienrechtliche Streitigkeiten, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, WEG rechtliche Streitigkeiten oder auch Nachbarschaftsstreitereien.

Neben den Kosten sind eine Schlichtung oder eine Mediation auch aus diversen anderen Gründen häufig einer Klage vorzuziehen:

Ein Klageverfahren, insbesondere dann, wenn es mehrere Instanzen durchläuft, dauert oftmals Jahre. Den meisten Klägern, wie oft auch den Beklagten, ist jedoch daran gelegen, eine Streitigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Sucht man z. B. einen Anwalt, der über eine Ausbildung zum Mediator verfügt, auf, um ein Mediationsverfahren durchzuführen, erhält man kurzfristig einen Termin zur Durchführung des Mediationsverfahrens. Sollte ein Termin allein nicht ausreichen, was meist der Fall ist, so werden kontinuierlich weitere, zeitnahe Termine vereinbart. 

Anders als bei Gericht werden diese Termine mit den konfliktbelastenden Parteien abgestimmt. So können diese Sitzungen auch nachmittags, abends oder am Wochenende durchgeführt werden. Dass man zeittechnisch auf die Wünsche der Parteien eingeht, verdeutlicht bereits, wie parteienorientiert eine Mediation ist. Sie geht auf die Wünsche und Bedürfnisse der Parteien individuell ein. Dies spiegelt sich auch dann wieder, wenn es um den Inhalt des Mediationsverfahrens geht. Ausgehend sind immer die Bedürfnisse der Parteien, die diese selbst beschreiben.

Die Kosten für das Mediationsverfahren werden mittlerweile von einem Großteil der Rechtsschutzversicherungen getragen. Wie hoch die Gebühren im Einzelnen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere, wie viele Sitzungen notwendig sind, bis die Probleme zur Zufriedenheit aller gelöst wurden. Meist dauert eine Sitzung eine Stunde, aber auch dies kann nach den Wünschen der Parteien anders gehandhabt werden. Gängig ist, dass der Mediator mit den Parteien ein Stundenhonorar vereinbart. Denkbar ist aber auch, dass man sich auf ein Pauschalhonorar verständigt.

Sollten Sie Interesse an einer Schlichtung oder Mediation haben, würde ich mich freuen, wenn sie mich ansprechen und wir zeitnah einen Termin vereinbaren würden.


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