Schreiben von Image Law i. A. d. APA Austria Presse Agentur eG wegen Urheberrechtsverletzung

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Uns erreichte ein Forderungsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg im Auftrag der APA Austria Presse Agentur eG (nachfolgend: APA eG). In dem Schreiben wird die vermeintlich unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial der APA eG beanstandet. Der Adressat des Schreibens habe das Bildmaterial für seinen Internetauftritt verwendet und somit unzulässigerweise vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Für das vom Adressaten angeblich veröffentlichte Bildmaterial habe die APA eG laut Image Law die ausschließlichen Lizenzrechte. Für die Veröffentlichung des Bildmaterials sei laut Image Law daher eine Zustimmung der APA eG erforderlich. Die Zustimmung sei hier jedoch nicht erfolgt. Somit soll der Adressat laut der Rechtsanwaltskanzlei die Nutzungsrechte der APA eG verletzt haben und sich gegenüber der APA eG zum Schadensersatz verpflichtet haben.

Was fordert Image Law?

  • Zahlung von Schadensersatz i. H. v. 810,00 €, § 97 Abs. 2 Satz 3 UWG
  • Zahlung der Rechtsverfolgungskosten i. H. v. 124,00 €  
  • insgesamt wird die Zahlung von 934,00 € gefordert

Von der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist in dem Forderungsschreiben nicht die Rede. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dient grundsätzlich dazu, eine wiederholte widerrechtliche Nutzung der Lichtbilder zu verhindern.

Was kann ich nach Erhalt eines Forderungsschreibens tun?

Am effektivsten können Sie sich mithilfe eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht gegen die Forderungen der Image Law Rechtsanwaltskanzlei wehren. Ihr Anwalt wird für Sie zunächst überprüfen, ob die Ansprüche überhaupt dem Grunde nach bestehen. Sollte dies der Fall sein, kann für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung durch Ihren Anwalt erstellt werden und es können weitere Lösungsstrategien aufgezeigt werden.

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Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle! Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des Urheber- und des Medienrechts tätig.

Zu unseren Kompetenzen gehört die Beratung bei Rechtsverletzung, insb. die Erstellung einer effektiven Lösungsstrategie nach Erhalt einer Abmahnung. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an!


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