Schulplatzklagen 2020 laufen bereits an

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Auch in diesem Jahr, das für Eltern besonders schwierig ist für ihre Kinder durch die Corona-Lage, und die längeren Pausen im Schulbesuch, sind hier in der Fachanwaltskanzlei Schuback natürlich wie jedes Jahr die Schulplatzklageverfahren für den kommenden Schuljahresbeginn Anfang August 2020 angelaufen. 

Auch dieses Jahr haben wieder viele Eltern für ihre Kinder für die Einschulungen in die Grundschulen wie in die weiterführenden Schulen nicht ihre Wunschschulen erhalten, sondern Ablehnungsbescheide und Zuweisungsbescheide zu anderen Schulen, und haben sich viele Eltern bereits frühzeitig bei Aussendung der Bescheide für die Grundschulen im März und für die weiterführenden Schulen im April an die im Schulrecht und mit Schulplatzklagen seit vielen Jahren damit erfahrene und im Schwerpunkt mit Schulplatzklagen tätige Fachanwältin Schuback gewandt, wo in den letzten Jahren erfolgreich ein sehr großer Teil der Wunschschulen im Verfahren durchgesetzt werden konnte.  

Die Schulplatzverfahren des diesjährigen Einschulungsjahrganges zu August 2020 haben damit nun hier volle Fahrt aufgenommen und laufen derzeit hier. Die Widerspruchsverfahren und hier sehr ausführlichen Widerspruchsbegründungen sind längst bei der Rechtsabteilung der Schulbehörde von der Fachanwältin Schuback vorgelegt worden, die Schulplatzeilklagen liegen beim Verwaltungsgericht nun und werden dort derzeit bearbeitet. 

Der Erfahrung nach melden sich jedoch jedes Jahr auch eine nennenswerte Zahl von Mandanten erst spät, vor den Schulsommerferien Mitte/Ende Juni, sogar viele noch während der Sommerferien Ende Juli, in der Kanzlei Schuback, wenn sie merken, dass ihr eigener selbst geführter Widerspruch nicht bearbeitet wird und sie davon „nichts hören“, wie auch, wenn sie auf ihre eigene geführte Widerspruchsbegründung hin einen abweisenden Widerspruchsbescheid erhalten, was oft zwischen Mitte Juni und Anfang August passiert. 

Wie jedes Jahr, rechnet die Rechtsanwältin Iris Schuback in Hamburg daher auch dieses Jahr damit, dass sich viele Eltern und Familien jetzt Mitte Juni, auch noch Mitte/Ende Juli, erst an die Fachanwältin Schuback wenden, um ihr schon selbst eingeleitetes Widerspruchsverfahren und ihren Wunsch-Schulplatz doch noch möglichst zu einem „guten Ende“ zu führen. 

Gern wenden Sie sich mit einer Anfrage für ein Verfahren zur Sicherung des Wunsch-Schulplatzes (Widerspruchsverfahren und gerichtliches Eilverfahren) auch jetzt gern noch zu Beginn und in den Sommerferien an die Kanzlei. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen, um Ihnen einen Besprechungstermin vorzuschlagen. 

Dieser Beitrag dient allgemeiner Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und erfolgt ohne Gewähr. Eine individuelle Beratung des konkreten Einzelfalles wird dadurch nicht ersetzt.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Iris Schuback aus Hamburg 

Foto(s): Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay

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