Schwarzgeldabreden bei Grundstückskäufen: BGH-Urteil erklärt Verträge für nichtig

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Handschlag vor dem Geldkoffer

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechtsstaatlichkeit im Immobilienmarkt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. März 2024 ein interessantes Urteil zur Wirksamkeit von Grundstückskaufverträgen mit Schwarzgeldabreden gefällt (V ZR 115/22). Das Urteil stellt klar: Verträge, die illegale Barzahlungen beinhalten, sind vollständig nichtig. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Immobilienbranche.

Der Fall: Wenn Barzahlungen verschwiegen werden

In dem verhandelten Fall hatten Käufer und Verkäufer eines Grundstücks neben dem im Kaufvertrag festgelegten Preis eine zusätzliche Barzahlung vereinbart, die nicht im Vertrag dokumentiert wurde. Diese Schwarzgeldabrede sollte steuerliche Vorteile für den Verkäufer bringen und wurde dem Finanzamt bewusst verschwiegen. Der BGH erklärte den gesamten Kaufvertrag für nichtig, da er gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

Die rechtlichen Grundlagen

Laut § 134 BGB sind Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nichtig. Im vorliegenden Fall wurde gegen steuerrechtliche Vorschriften verstoßen, was zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führte. Der BGH betonte, dass die Schwarzgeldabrede nicht nur die zusätzliche Zahlung betrifft, sondern den gesamten Vertrag ungültig macht. Eine Teilwirksamkeit des Vertrags wurde ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Konsequenzen für die Vertragsparteien

Die Nichtigkeit des Vertrags bedeutet, dass beide Parteien die empfangenen Leistungen zurückgewähren müssen. Der Käufer muss das Grundstück an den Verkäufer zurückgeben, und der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten. Dies stellt die Vertragspartner vor erhebliche praktische und finanzielle Herausforderungen.

Handlungsempfehlungen für zukünftige Immobiliengeschäfte

Dieses Urteil sendet ein klares Signal an Käufer und Verkäufer: Illegalen Barzahlungen bei Immobiliengeschäften ist kein Raum mehr zu geben. Hier einige Empfehlungen, um rechtliche Probleme zu vermeiden:

  1. Volle Transparenz: Alle Zahlungen und Vereinbarungen sollten vollständig und korrekt im Kaufvertrag festgehalten werden. Schwarzgeldabreden sind strikt zu vermeiden.

  2. Rechtsberatung nutzen: Vor Vertragsabschluss sollte eine umfassende rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Fachanwälte und Steuerberater können helfen, sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen legal und steuerlich korrekt sind. Eine vollständige Immobilienkaufvertragsprüfung erhalten Sie von mir als erfahrener Rechtsanwältin zum Pauschalpreis von 299,- €. Schreiben Sie mir bei Bedarf gerne eine Nachricht oder rufen Sie mich an.

  3. Dokumentation sicherstellen: Finanztransaktionen sollten immer nachweisbar und dokumentiert sein. Banküberweisungen sind Barzahlungen vorzuziehen, da sie besser nachverfolgbar sind. Es kommt hinzu, dass mittlerweile ein vollständiges Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen gesetzlich gilt.

Die Rolle von Notaren

Notare tragen eine besondere Verantwortung bei der Beurkundung von Immobilienverträgen. Sie müssen sicherstellen, dass alle Vertragsbestandteile transparent und gesetzeskonform sind. Wenn sie Kenntnis von Schwarzgeldabreden erlangen, sind sie verpflichtet, die Beurkundung zu verweigern und die Parteien über die rechtlichen Konsequenzen aufzuklären.

Fazit

Das BGH-Urteil vom 15. März 2024 unterstreicht die Wichtigkeit von Rechtskonformität und Transparenz bei Immobiliengeschäften. Käufer, Verkäufer und ihre Berater sollten höchste Sorgfalt walten lassen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Schwarzgeldabreden haben in der Immobilienbranche keinen Platz und werden vom höchsten Gericht konsequent sanktioniert. Dieses Urteil ist ein starkes Plädoyer für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und setzt einen klaren Maßstab für zukünftige Immobiliengeschäfte.

Foto(s): Titelbild von Ralph auf Pixabay


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