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Schwerer Betrug: Juristin soll McDonald’s-Gutscheine gefälscht haben

  • 4 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

Dass Gutscheine nicht zwingend für gute Stimmung sorgen, dürfte mittlerweile sattsam bekannt sein. Bei einem kuriosen Fall aus Österreich traute der Richter jedenfalls seinen Ohren nicht. Schuld daran war eine wegen schweren Betrugs angeklagte Juristin und ihr zwiegespaltenes Verhältnis zu der Fast-Food-Kette McDonald’s.

Schwerer Betrug wegen gefälschter McDonald’s-Gutscheine im Wert von 50 Euro

Der Stein des Anstoßes waren zwei gefälschte McDonald’s-Gutscheine im Wert von jeweils 25 Euro gewesen. Diese hatte die Dame in einer Wiener Filiale einlösen wollen – und prompt massiven Ärger mit dem Gesetz bekommen.

Denn die E-Mail mit den Gutscheinen sei nicht echt, so teilte man ihr an der Kasse mit. Zum einen verstoße ihre Gestaltung gegen die Firmenrichtlinien und zum anderen sei sie im Kundenmanagement-System des Unternehmens nicht hinterlegt. Die Juristin wurde des schweren Betruges beschuldigt und fand sich vor Gericht wieder.

Schwerer Betrug und drei Jahre Haft wegen angeblich falscher Gutscheine? In Österreich durchaus möglich

Hierbei hilft es, das österreichische Recht ein wenig zu kennen. Denn § 147 Strafgesetzbuch (StGB) schreibt hier vor, dass ein schwerer Betrug bereits bei einer Täuschung mithilfe gefälschter Daten vorliegen kann. Die Folge kann eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sein. Die Anschuldigung gegen die Wienerin hatte somit durchaus Hand und Fuß. Und als Ergebnis stand einiges für sie auf dem Spiel.

Treue Stammkundin oder Mitarbeiterschreck? Entscheiden Sie selbst!

Es kam schließlich zur Verhandlung in Wien. Laut Medienberichten wies der Verteidiger der Juristin im Gerichtssaal darauf hin, dass der Fall eine Vorgeschichte besaß. Der Richter bat ihn hierauf, diese dem Gericht mitzuteilen.

Es ist davon auszugehen, dass er seine Entscheidung bald darauf bereute. Denn der Verteidiger und seine Mandantin tischten dem Gericht ein modernes Drama auf, das sich gewaschen hatte und das wir nun in komprimierter Form umreißen wollen.

  • Alles hatte begonnen, als die Dame sich 2013 in ihrer Stamm-McDonald’s-Filiale in Wien über versalzene Pommes frites beschwert hatte.
  • Anschließend sei sie durch das McDonald’s-Personal aufgrund ihrer Schwerhörigkeit diskriminiert worden.
  • Als Folge des entstandenen Wirbels habe sie ihr damaliger Freund verlassen, da er „sehr konservativ“ war.
  • Als Nächstes habe sie mit der österreichischen Antidiskriminierungsstelle Kontakt aufgenommen.
  • Die Beschwerde erwies sich als erfolglos.
  • Trotz des Fiaskos blieb sie der Fast-Food-Kette treu. Sie wählte jedoch von nun an eine andere Filiale.
  • Ihr war zudem verboten worden, in dem Restaurant ihr mitgebrachtes Getränk zu konsumieren, wodurch sie sich ebenso diskriminiert sah.
  • Man habe sich zudem bei ihr erkundigt, weswegen sie so häufig im Restaurant sei.
  • Als Grund gab sie an, dass sie bevorzugt in McDonald’s-Filialen ihre juristischen Artikel schreibe, und beschwerte sich erneut massiv.
  • Sie gab schließlich zu, bis zu dreißig Mal am Tag beim McDonald’s-Kundenservice angerufen zu haben.
  • Zudem war sie der Meinung, dass die Ausgabe ihres Burgers mit „Hot Devil Sauce“, den sie über einen Bestellautomat geordert hatte, absichtlich verzögert worden war.
  • Ein McDonald’s-Mitarbeiter habe der Juristin schließlich öffentlich im Restaurant mitgeteilt, dass das Unternehmen sie mittlerweile überwache und ihr Verhalten „dokumentiere“.
  • Sie wurde ebenso öffentlich beschuldigt, die Toilette nicht sauber zu hinterlassen.
  • Die Wienerin verlangte schließlich, dass man ihr die besagte „Dokumentation“ an ihre E-Mail-Adresse zukommen lässt.
  • Zu guter Letzt erhielt sie an die angegebene Adresse den vorgeblich gefälschten Gutschein, der sie vor Gericht brachte.

Nach einer langen, kräftezehrenden Verhandlung gab die renitente McDonald’s-Stammkundin schließlich zu, dass sie ein durchaus emotionaler Mensch sei. Aber ganz unter uns: Das konnte sich jeder Besucher der Gerichtsverhandlung an dieser Stelle sicherlich selbst zusammenreimen.

Bisher rund dreißig erfolgreich eingelöste McDonald’s-Gutscheine

Und schließlich kam noch ein pikantes Detail ans Tageslicht: Als „Lohn“ ihres schier endlosen Aufgebots an Beschwerden habe die Dame bislang rund dreißig McDonald’s-Gutscheine erhalten. Und diese habe sie bisher alle ohne Probleme einlösen können.

Und ganz egal, ob man die Methoden der renitenten Stammkundin gutheißen mag oder nicht – ein solcher Schicksalsschlag gibt durchaus zu denken. Haben wir es möglicherweise mit einem Fall von Ironie des Schicksals oder ausgleichender Gerechtigkeit zu tun? Oder doch mit einem klassischen Beispiel für das Sprichwort „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“? Eine Gefängnisstrafe von drei Jahren ist schließlich kein Pappenstiel.

Auch Problemkunden haben Rechte

Fest steht jedenfalls, dass der Richter schließlich misstrauisch wurde. Er erkundigte sich, ob es tatsächlich auszuschließen sei, dass die Juristin einer Manipulation vonseiten eines verärgerten McDonald’s-Mitarbeiters zum Opfer gefallen ist.

Er verlangte von einem anwesenden Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Burgergiganten die Auskunft, ob es etwa möglich sei, an Kunden versandte E-Mails aus dem firmeneigenen System zu löschen. Der Rechtsexperte hatte hierauf jedoch keine eindeutige Antwort parat.

Fortsetzung folgt – nun ist ein IT-Experte gefragt

Und das Ende vom Lied: Das Gericht kündigte an, einen IT-Sachverständigen einzuschalten, und erklärte die Sitzung für beendet. Kurios, aber wahr: Der Fall „Renitente Juristin vs. McDonald’s“ wird also bald in die nächste Runde gehen.

Dass wir zeitnah berichten, sobald erste Details über den Fortgang des Verfahrens öffentlich werden, ist Ehrensache. Bis dahin wünschen wir selbstverständlich allen, deren Arbeitsalltag von regelmäßigem Kundenkontakt geprägt ist, niemals mit einer derart schwierigen Zeitgenossin konfrontiert zu werden.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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