SEO-Vertrag (AGB) – Für Agenturen & Freelancer

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Für SEO-Agenturen und SEO-Selbstständige empfiehlt es sich, ihrem Geschäftsmodell einen rechtlichen Rahmen zu geben. Dieser rechtliche Rahmen kann in Form eines eigenen SEO-Vertrages als AGB ausgestaltet werden. Ansonsten gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen (BGB).


Warum ist ein SEO-Vertrag wichtig?


Sich nicht auf gesetzliche Regelungen verlassen zu müssen, hat viele Vorteile:


Flexibilität


Ein individueller Vertrag bietet den Parteien die Flexibilität, Vereinbarungen zu treffen, die von den gesetzlichen Standardregelungen abweichen können. Die Parteien haben dabei die Freiheit, den Vertrag an ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen anzupassen. Das bedeutet, dass Sie die gesetzlichen Regelungen zu Ihren Gunsten abändern können (natürlich nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen).


Präzision


In einem individuellen Vertrag können die Bedingungen und Erwartungen klar und präzise festgelegt werden. Dies minimiert das Risiko von Missverständnissen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien. Gesetzliche Regelungen sind oft allgemein formuliert und können Interpretationsspielraum lassen, was zu Unsicherheit führen kann.


Durchsetzbarkeit


Ein individueller Vertrag ist in der Regel leichter durchsetzbar, da er klare Vereinbarungen zwischen den Parteien dokumentiert. Bei Streitigkeiten oder Vertragsverletzungen gibt es eine klare Rechtsgrundlage.


Warum sollte ich meinen SEO-Vertrag als AGB verwenden?


Natürlich können Sie mit jedem Ihrer Kunden einen individuellen SEO-Vertrag aushandeln. Oder Sie verpacken Ihren SEO-Vertrag in AGB und vereinbaren so mit jedem Kunden den gleichen Vertragsinhalt.


Dies bietet insbesondere folgende zwei Vorteile:


1. Zeit- und Kostenersparnis:


Durch die Vordefinition wichtiger Geschäftsbedingungen und rechtlicher Bestimmungen in den AGB werden Zeit und Kosten gespart. Denn das Aushandeln und Erstellen von Einzelverträgen für jeden Kunden oder jedes Geschäft entfällt dadurch vollständig.


2. Einheitlichkeit:


AGB schaffen Einheitlichkeit in Ihren Geschäftsbeziehungen. Dies bedeutet, dass für alle Kunden die gleichen Bedingungen gelten, was Gerechtigkeit und Fairness fördern kann.


SEO-Vertrag: Dienstvertrag oder Werkvertrag?


Ob ein SEO-Vertrag als ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag zu qualifizieren ist, bestimmt sich nicht nach der Bezeichnung des Vertrages. Vielmehr bestimmt sich die Rechtsnatur nach dem Inhalt und dem Schwerpunkt des Vertrages.


Ziel ist es, den Vertrag so zu gestalten, dass es sich um einen Dienstvertrag handelt. Denn Dienstverträge haben gegenüber Werkverträgen einen entscheidenden Vorteil:


Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet (z.B. ein bestimmtes Ranking für eine bestimmte Unterseite), sondern nur die Durchführung der im Vertrag vereinbarten Tätigkeiten (z.B. die Erstellung von X Blogtexten / Produktbeschreibungen etc.)


Das nimmt ein wenig Druck von den SEO-Dienstleistern, und das zu Recht. Schließlich entscheidet am Ende des Tages Google über das Ranking. Eine Garantie für ein bestimmtes Ranking kann nicht gegeben werden. Aufgabe des SEO-Anbieters ist es lediglich, die Chancen auf ein gutes Ranking zu maximieren.


Dies erschwert dem Kunden auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Eine Minderung ist bei Dienstverträgen ohnehin ausgeschlossen.


Welche Elemente sollten in einem SEO-Vertrag enthalten sein?


In einem SEO-Vertrag sollten u. a. die folgenden Punkte geregelt werden:


1. Parteien

2. Leistungsgegenstand

3. Vertragsschluss

4. Zeitrahmen

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

8. Vertraulichkeit

9. Geistiges Eigentum

10. Reporting

11. Haftung

12. Referenznennung

13. Schlussbestimmungen


Nähere Infos zu den jeweiligen Klauseln finden Sie hier.


Wenn Sie einen auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittenen SEO-Vertrag benötigen, vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch!

Foto(s): Stefan Roth


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