SEO-Vertrag - was ist wichtig?

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Viele Unternehmen im Onlinehandel sind auf gutes Suchmaschinenmarketing angewiesen. Ein vorderer Platz bei Google zu bestimmten Keywords ist bares Geld für ein Unternehmen und manchmal sogar existenziell. Zu diesem Zweck beauftragen Unternehmen spezialisierte SEO (Search engine Optimization)-Agenturen, die durch konkrete Onpage- und Offpage-Optimierungen dazu beitragen sollen, dieses Ziel zu erreichen. Dazu wird ein meist langfristiger Vertrag zwischen Unternehmen und einer SEO-Agentur getroffen.

Geld gegen besseres Google-Ranking

Unternehmen verpflichten sich in solchem Vertrag regelmäßig, bei Vertragsbeginn eine Einmalzahlung an die SEO-Agentur und im Übrigen ein monatlich fälliges Entgelt zu entrichten. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich die entsprechende SEO-Agentur dazu, konkrete Arbeiten zur Suchmaschinenoptimierung zu leisten, sowohl auf der Website des Auftraggebers als auch in Gestalt anderer Maßnahmen wie sog. „Link-Building". Über diese Arbeiten ist von der SEO-Agentur in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten. Vom finanziellen Volumen her erreichen diese Verträge Summen von 5000 Euro aufwärts.

Enttäuschung bei ausbleibendem Erfolg

Im Optimalfall tragen die Maßnahmen der SEO-Agentur dazu bei, dass sich die Suchmaschinen-Performance des jeweiligen Unternehmens wie gewünscht verbessert. Manchmal fruchten die Maßnahmen einer Agentur jedoch nicht, so dass sich bei dem beauftragenden Unternehmen nach einiger Zeit Unzufriedenheit breit macht. Oft steht dann die Frage im Raum, ob die SEO-Agentur nicht dazu verpflichtet ist, den gewünschten Erfolg herbei zu führen.

Werkvertrag oder Dienstvertag?

Diese Frage ist jedoch niemals pauschal, sondern immer von Einzelfall zu Einzelfall zu beantworten. Entscheidend ist, was vertraglich zwischen Unternehmen und SEO-Agentur vereinbart wurde. Wurde nur ein konkretes Bemühen der SEO-Agentur festgelegt, den gewünschten Erfolg durch geeignete Maßnahmen herbei zu führen? Oder wurde konkret ein bestimmter Erfolg vereinbart, den die SEO-Agentur dem beauftragenden Unternehmen schuldet? Die Unterschiede sind gravierend, insbesondere auch im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche. Letztlich kommt es also darauf an, was vertraglich vereinbart wurde beziehungsweise wie der geschlossene Vertrag auszulegen ist.

Geschickte Vertragsverhandlungen notwendig

So verwundert es nicht, dass SEO-Agenturen es verständlicherweise vermeiden möchten, einen konkreten Erfolg als eigene vertragliche Leistung zu versprechen. Die Interessen der beauftragenden Unternehmen sind - genauso verständlich - direkt entgegen gesetzt. Es kommt im Einzelfall sehr auf geschickte Vertragsverhandlungen an. So kann es sich durchaus lohnen, vor Abschluss eines SEO-Vertrags diesen noch einmal anwaltlich überprüfen zu lassen.

Sollten auch Sie ein Problem rund um einen SEO-Vertrag haben, bin ich gerne - bundesweit - Ihr Ansprechpartner.


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