Serie "New Girl" wird durch Waldorf Frommer abgemahnt

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Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung an der Serie „New Girl“ vorgeworfen – wie können Sie reagieren? Oft sind die Vorwürfe unberechtigt! Nützliche Tipps!

Aktuell mahnt Berichten zufolge die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen der Serie „New Girl“ ab. Dieses Mal geht es um die Episode mit dem Titel „Helmet“. Es ist die 16. Episode der 5. Staffel der Serie. Da die 5. Staffel der Serie in Deutschland noch nicht ausgestrahlt wurde, gibt es keinen deutschen Titel der Folge. Die Erstausstrahlung der Originalversion erfolgte auf dem US-amerikanischen Sender Fox.

Hier die übrigen Episodentitel der 5. Staffel, die ebenfalls Gegenstand einer Abmahnung werden könnten:

  1. Big Mama P
  2. What About Fred
  3. Jury Duty
  4. No Girl
  5. Bob & Carol & Nick & Schmidt
  6. Reagan
  7. Wig
  8. The Decision
  9. Heat Wave
  10. Goosebumps Walkaway
  11. The Apartment
  12. D-Day
  13. Sam, Again
  14. 300 Feet
  15. Jeff Day
  16. Helmet
  17. Road Trip
  18. A Chill Day In
  19. Dress
  20. Return To Sender
  21. Wedding Eve
  22. Landing Gear

Was wird von Ihnen verlangt? Und was wird Ihnen zur Lösung angeboten?

Es wird zunächst verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu tragen. Im gleichen Schreiben wird Ihnen von der abmahnenden Kanzlei ein Angebot zur schnellen und „günstigen“ Erledigung der Abmahnung gemacht. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von üblicherweise mehreren hundert Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der „New Girl“-Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen haben und nicht sicher sind, wie Sie darauf reagieren sollen, vereinbaren Sie eine Erstberatung bei uns. Diese ist für Sie unverbindlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns auch auf unserer Kanzlei-Homepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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