SG Berlin: Hartz IV verfassungswidrig, Regelsatz für dreiköpfige Familie um ca. 100,- € zu gering

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Das Sozialgericht Berlin legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze in § 20 SGB II zur Entscheidung vor. Die schriftliche Begründung des Gerichts (Beschluss vom 25.04.2012, Az. S 55 AS 9238/12) liegt noch nicht vor. Der Pressemitteilung vom 25.04.2012 ist zu entnehmen, dass das Gericht die aktuellen Regelsätze für zu gering und verfassungswidrig hält. Die Leistungen für eine alleinstehende Person seien monatlich um ca. 36,- € zu niedrig bemessen. Eine dreiköpfige Familie habe einen Fehlbetrag von ca. 100,- € im Monat. Der Gesetzgeber habe insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010, Az. 1 BvL 1/09, nicht korrekt umgesetzt.

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