Signa-Holding: Insolvenz! Anwaltsinfo für Anleger!

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Die Beteiligungsgesellschaft Signa-Holding des Tiroler Investors René Benko hat Medienberichten zufolge heute (29.11.2023) einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung beim Handelsgericht Wien eingebracht.


Nach Ansicht von Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälten mbB aus Berlin sind das  schlechte Nachrichten für Anleger bei Signa, die ihre Rechte prüfen sollten.


So sollten Signa-Investoren nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten prüfen, dass ihre Rechte im Insolvenzverfahren ordnungsgemäß gewahrt werden, z.B. durch eine ordnungsgemäße Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle oder auch die Forderung nach Einrichtung eines Gläubigerausschusses.


Auch können Investoren wie Aktionäre, Darlehensgeber und Anleihegläubiger ihre Rechte prüfen.

So ist bei Darlehensgebern schon die Absicherung, z.B. in Form grundschuldlicher Absicherung im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.


Anleihe-Investoren könnten z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne prüfen. Die hierbei geltenden engen Verjährungsfristen müssten immer im jeweiligen Einzelfall bei jeder Anleihe überprüft werden.

Auch andere Ansprüche gegen Verantwortliche könnten geprüft werden.


Fazit: Investoren bei Signa sind nicht schutzlos gestellt, sondern können gerne ihre Rechte prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und hierbei schon tausende Anleger erfolgreich vertreten hatten (z.B. WBG-Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, getgoods.de AG, Wirecard, usw.)




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