Veröffentlicht von:

Sind alle kununu-Bewertungen echt? Wie verlässlich ist kununu?

  • 2 Minuten Lesezeit
Bei der Überprüfung von negativen kununu-Bewertungen auf ihre Echtheit sollte juristisch vorgegangen werden. Eine Bewertung gilt als echt, wenn sie von einem aktuellen oder ehemaligen Mitarbeiter bzw. Bewerber stammt und ein Arbeitsverhältnis oder Bewerbungsprozess nachgewiesen werden kann. Durch die juristische Nachfrage nach Tätigkeitsnachweisen bei kununu können unechte Bewertungen oft gelöscht werden, da kununu in der Regel keine verlässlichen Nachweise vorlegen kann. Es ist ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um die Echtheit einer Bewertung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Löschung zu erreichen. Die Prüfung von Tätigkeitsnachweisen durch kununu ist nicht immer verlässlich, und es kann sinnvoll sein, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die Echtheit einer Bewertung feststellen zu lassen. Mehrfachbewertungen durch dieselbe Person sind unzulässig, und Bewertungen, bei denen keine Tätigkeitsnachweise vorgelegt werden, sind in der Regel nicht authentisch.

Wenn Sie mit negativen Einträgen bei kununu zu kämpfen haben, stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, ob die Bewertungen überhaupt echt sind. Die Frage ist berechtigt. Ich erlebe häufig, dass eine juristisch fundierte Nachfrage bezüglich Tätigkeitsnachweisen der bewertenden Personen dazu führt, dass die Negativbewertung gelöscht wird. Eben weil kununu keinen Tätigkeitsnachweis vorlegen kann, der verlässlich wäre.

Entweder war dann die Bewertung nicht echt oder die bewertende Person hat kein Interesse daran, ihre Tätigkeit im Unternehmen verlässlich nachzuweisen. So oder so lohnt es sich, dies alles juristisch prüfen zu lassen.

Wann ist eine Arbeitgeberbewertung echt?

Echt ist eine Bewertung auf kununu dann, wenn sie von einem ehemaligen oder derzeitigen Mitarbeiter geschrieben worden ist. Oder wenn der Eintrag unter „Bewerber“ als Bewerber verfasst wurde. Jedenfalls muss entweder ein Arbeitsverhältnis bestehen oder bestanden haben oder ein Bewerbungsprozess stattgefunden haben. Ansonsten ist eine Bewertung auf Kununu unzulässig.

Im Fragenbereich toben sich manchmal Menschen aus, die keine Arbeitgeberbewertung vornehmen dürfen oder dort gelöscht wurden. Es lohnt sich daher, auch die Fragen bei kununu im gesonderten Bereich im Auge zu behalten.

Wenn eine Bewertung nicht echt ist, kann diese juristisch gelöscht werden. Hierfür sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Dieser wird für Sie gegenüber kununu einen Prüfvorgang verlangen, damit verlässlich festgestellt werden kann, ob die Eintragung authentisch ist oder nicht.


kununu FAQ: Die 51 meistgestellten Fragen und Antworten


Wie verlässlich prüft kununu die Tätigkeitsnachweise?

Wenn Sie über einen Anwalt einen juristisch fundierten Löschantrag gestellt haben oder prüfen lassen, ob die Bewertung echt ist, wird kununu von der bewertenden Person einen Tätigkeitsnachweis einfordern. Doch wie verlässlich ist dieser Prüfvorgang wirklich?

Ein Tätigkeitsnachweis kann verschiedene Formen haben. Teilweise reicht es, einen Arbeitsvertrag nachzuweisen, oder aber es werden Gehaltsabrechnungen und Arbeitszeugnisse verlangt. All dies könnte theoretisch verlässlich nachweisen, ob jemand tatsächlich ein Arbeitnehmer war/ist oder nicht.

kununu leitet die Tätigkeitsnachweise nicht an das juristisch agierende Unternehmen weiter. Dies bereits aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus. Allerdings verbleibt so die Frage, ob der Tätigkeitsnachweis wirklich existiert. Oder ob er gefälscht wurde.

Vor Gericht müsste kununu die angeblichen Nachweise wohl vorlegen, um das Verfahren zu gewinnen. Insofern lohnt es sich mitunter, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit bei kununu-Bewertungen


Meine Erfahrungen mit Arbeitgeberbewertungen!

Ich stelle bei meiner Tätigkeit für meine Mandant*innen bezüglich der einschlägigen Portale oft fest, dass viele Bewertungen nicht echt sind. Dies liegt bereits daran, dass manche frustrierte Ex-Angestellte eine Kündigung zum Anlass nehmen, mit mehreren Accounts den Arbeitgeber schlecht zu machen.

Bei diesen unzulässigen Mehrfachbewertungen wäre nur eine einzige Arbeitgeberbewertung echt, der Rest hingegen nicht. Niemand darf mehrere Einträge verursachen, dies ist unzulässig.

Auch erlebe ich, dass Tätigkeitsnachweise der bewertenden Personen nicht vorgelegt werden. Somit wollen sich diese entweder nicht verifizieren lassen oder sie können es nicht. Letzteres bedeutet, sie waren nicht Arbeitnehmer beim bewerteten Unternehmen.

Verlässlich kann dies alles nur vor Gericht geprüft werden. Ich rate meinen Mandant*innen jedoch dazu, sehr hartnäckig bei den Portalen juristisch nachhaken zu lassen. Oft ergeben sich sehr gute Löschungsmöglichkeiten.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Feil

Beiträge zum Thema