Sind Sie eBay- oder DaWanda-Händler und haben eine Abmahnung des IDO-Verbandes erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was ist geschehen?

Derzeit und schon seit geraumer Zeit spricht der „IDO-Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ immer wieder zahlreiche Abmahnungen an Onlinehändler, insbesondere auf Internethandelsplattformen wie eBay oder DaWanda, wegen Wettbewerbsverstößen aus. In der Mehrzahl handelt es sich dabei um „klassische“ und einfach zu erkennende Verstöße, wie fehlende oder falsche Widerrufsbelehrungen, fehlender Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU oder andere fehlende Pflichtinformationen. Der IDO gibt an, aus vielen Branchen Mitglieder zu besitzen und mahnt daher sowohl u. a. im Bereich Textilien, Schmuck oder Autozubehör ab.

2. Was wird gefordert?

Haben Sie auch vom IDO eine Aufforderung erhalten, ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen? Der IDO-Verband verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in der Regel eine „angemessene“ Vertragsstrafe für jeden Verstoß vorsieht. Ungeachtet des Verhaltens des IDO wird allgemein in diesem Bereich häufig eine Vertragsstrafe von ca. 5.000,00 EUR pro Zuwiderhandlung als angemessen erachtet. Der IDO beansprucht auch eine Kostenpauschale in Höhe von 232,05 EUR inkl. Mehrwertsteuer.

3. Wie sollen Sie reagieren?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung des IDO-Verbandes oder gar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten haben, sollten Sie sich fachliche Hilfe suchen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig. Dabei sind die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt.

Auch wenn sich die Gebührenforderung von 232,05 Euro zunächst eher harmlos anhört, denken Sie bitte daran, dass die eigentliche Gefahr in der Abgabe einer ungünstigen oder falschen Unterlassungserklärung liegt. Je nach Anzahl der von Ihnen vorgehaltenen Angebote können Vertragsstrafen sich schnell in schwindelerregende Höhen aufsummieren. Die richtige Beratung vor einer Unterschrift kann Ihnen möglicherweise hohe Folgekosten ersparen!

Wir empfehlen Ihnen daher:

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite selbst keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie keine mündlichen oder gar schriftlichen Erklärungen ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie keine Auskünfte!
d. Zahlen Sie keine Kostenpauschale!
e. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie eBay, Amazon oder DaWanda. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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