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So klappt es mit der steuerfreien Gehaltserhöhung

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Mit einer Gehaltserhöhung fallen für den Arbeitnehmer höhere Sozialabgaben und Steuern an. Aber auch der Arbeitgeber hat neben dem Auszahlungsbetrag Abgaben zu leisten. Zudem kann man durch eine kleine Gehaltssteigerung in eine höhere Steuerklasse kommen. Dieser höhere Steuersatz gilt dann für das gesamte Gehalt. Teilweise führt das zu einem niedrigeren Nettogehalt als vor der Gehaltserhöhung. 

Lohnt es sich überhaupt, nach einer Gehaltserhöhung zu fragen?

Zum Glück gibt es eine ganze Reihe an relativ unbekannten “Gehaltsextras”, die zum Teil sogar steuer- und sozialabgabenfrei sind. 


Welche steuerfreien Gehaltserhöhungen gibt es?

 

Hier kommt es auf die Position des Arbeitnehmers an. Handelt es sich um eine leitende Tätigkeit oder eine Tätigkeit z.B. im Vertrieb, sind andere Leistungen möglich als z.B. in der Produktion. 

Auch sollte immer die Art des Unternehmens im Auge behalten werden. Arbeitgebern fällt es oftmals leichter einer Leistung “aus dem Betrieb” als Gehaltserhöhung zuzustimmen, statt einer Leistung, die von Dritten erlangt werden muss.

Bei einer Autovermietung könnte eine zusätzliche Leistung zum Gehalt z.B. 30 Tage im Jahr ein Auto kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Mögliche Leistungen im Rahmen einer Gehaltserhöhung könnten sein:

  • CY-Tage (der Arbeitnehmer hat je Jahr z.B. zwei CY-Tage, an denen er kurzfristig freinehmen kann - bei voller Lohnzahlung)

  • Sachwertgutschein (der Arbeitnehmer kann zum gewährten Betrag X in vorher definierten Unternehmen einkaufen. Hier sind keine Grenzen gesetzt: Tankstellen, Drogerien, Elektronikunternehmen, Lebensmittel-Einzelhandel etc.

  • 13. Monatsgehalt

  • E-Bike, Fahrrad, Fahrtkostenzuschuss, Firmenwagen

  • Essenszuschuss (bis zu 8,00 Euro/Tag möglich). Bei 220 Arbeitstagen immerhin 1760 Euro

  • Nutzung von Laptop, PC oder Smartphone auch privat

  • Übernahme der Kosten für Kindergarten oder Kinderbetreuung (steuerfrei)

  • Weitere Urlaubstage

  • Weiterbildungen

  • Workation (Zugesagte Reisen von z.B. 7 Tagen, an drei Tagen wird gearbeitet, für die restlichen vier Tage übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Ebenso für An- und Abreise)

  • Gesundheitszuschuss: Arbeitgeber können Massagen, Gesundheitskurse, Fitnessstudio etc bezuschussen

  • CY-Woche (statt 40 Stunden an fünf Tagen muss der Arbeitnehmer nur noch 32 Stunden an vier Tagen arbeiten. Bei voller Lohnzahlung)

  • Bonuszahlungen, die an Ziele gekoppelt sind. Z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Umsatzziele, erreichte Abschlüsse o.ä.

  • Zwar kein geldwerter Vorteil, aber doch für manche Arbeitnehmer sehr angenehm: Zusatzvereinbarungen verhandeln, z.B. Möglichkeit des Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, den Hund mit ins Büro nehmen oder einen Parkplatz


Hierauf sollten Sie bei der Gehaltserhöhung achten


  • Immer alles vertraglich festhalten

  • Weihnachtsgeld: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf z.B. Weihnachtsgeld. Ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld besteht nur, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt. Z.B. der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Bezahlt der Arbeitgeber allerdings drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld, dann hat der Arbeitnehmer auch zukünftig einen Anspruch. Aber auch dies kann durch entsprechende Formulierungen im Vertrag ausgeschlossen werden. Das Weihnachtsgeld kann auch an Vorgaben, z.B. eine bestimmte Betriebszugehörigkeit, gekoppelt werden.

  • Vorsicht beim Firmenwagen: Hier greift die Listenpreismethode. Es wird 1 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens jeden Monat zum Gehalt hinzugerechnet. So erhöht sich das Brutto-Gehalt und beeinflusst den Steuersatz. Unbedingt ausrechnen, ob sich ein Firmenwagen wirklich lohnt!


Wichtige Tipps für Ihre Gehaltserhöhung


  • Der geldwerte Vorteil durch die Nutzung von Laptop, PC oder Smartphone auch privat muss nicht versteuert werden. Wird das Gerät dem Arbeitnehmer allerdings geschenkt, ist es mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 % zu versteuern

  • Sachwertgutscheine sind bis zu 50 Euro/ Monat steuerfrei. Der Gutschein darf nicht in Geld einzulösen sein

  • Mitarbeiterrabatt ist nur bis 1080 Euro steuerfrei

  • Gesundheitszuschüsse: Bis zu 600 Euro im Jahr sind steuer- und sozialversicherungsfrei. ABER: Die Maßnahmen müssen zertifiziert sein oder von der Krankenkasse gefördert werden.


So bekommen Sie eine steuerfreie Gehaltserhöhung


Dieser Tipp ist so praktisch und sehr einfach für Arbeitnehmer und Arbeitgeber umzusetzen. Trotzdem ist er sehr unbekannt: 

Firmenwagen mit einem CO2-Ausstoß von 0 %, sowie E-Bike und Fahrrad sind für den Arbeitnehmer immer steuerfrei!

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Foto(s): ©Adobe Stock/studio v-zwoelf

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