Soldatenrecht: Wann ist es sinnvoll, gegen eine fristlose Entlassung vorzugehen ? - Expertenbeitrag

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Der Beitrag richtet sich an Soldaten, gegen die innerhalb der ersten Jahre eine fristlose Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 SG verfügt wurde.

In rechtlicher Hinsicht ist eine Entlassung nur innerhalb eines Monates Monats möglich. Innerhalb dieser Frist ist Beschwerde einzulegen, damit die Entlassung nicht bestandskräftig wird.

Angenommen, der fristlosen Entlassung liegt der Vorwurf einer Straftat zugrunde und die Verteidigungsaussichten sind nicht schlecht. Dann könnte durch das Einlegen der Beschwerde die Rechtskraft noch verhindert werden, um im Strafverfahren einen positiven Ausgang, etwa durch eine Einstellung zu erreichen.

Soweit der Vorwurf nicht so schwerwiegend ist,  könnte Beschwerde eingelegt werden, um eine gerichtliche Klärung der Gründe herbeizuführen. Bei Nichtvorliegen der Gründe für eine fristlose Entlassung könnte die Bundeswehr zwar noch eine ordentliche Kündigung verfügen. Diese wirkt sich aber für die Zukunft in der Regel positiver aus. Eine Wiedereinstellung in die Bundeswehr ist nach einer gewissen Zeit dann nicht ausgeschlossen. Auch wird die Bewerbungssituation bei einer ordentlichen Kündigung oder beim Ausscheiden nach der vereinbarten Verpflichtungszeit bei einem privaten Arbeitgeber besser sein.

Klagen gegen Entlassungen sind kostspielig. Für viele Soldaten wird ohne Rechtsschutzdeckung ein solches Vorgehen oft schwierig sein. Es sollte jedoch zumindest eine Ersteinschätzung eines im Soldatenrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.). Er hat viele Soldaten in Entlassungsverfahren erfolgreich verteidigt und vertreten.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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