November 2021: Sperrung von Paypal-Konto?

  • 2 Minuten Lesezeit

I. Das Problem

Meine Kanzlei erreichen in jüngster Zeit Anfragen von Onlinehändlern, deren Paypal-Konto gesperrt oder bei denen die Reserve zu ihrem Paypal-Konto von Paypal erheblich heraufgesetzt wurde.

II. Das Anliegen des gesperrten Händlers

Aus Sicht des Händlers stellt sich die Frage, ob er Paypal rechtlich auf Freigabe gesperrter Guthaben oder Wiederherstellung seines Paypal-Kontos in Anspruch nehmen kann oder ob er, aus Sorge über die Kündigung seines Paypal-Kontos, alternative Wege zur Freigabe seines Vermögens zur Verfügung hat.

III. Die Rechtslage

1. Kontosperrung / Kontokündigung


Zunächst einmal: Grundsätzlich ist es Paypal freigestellt, das Vertragsverhältnis mit dem Onlinehändler zu kündigen. Es gibt sicher Ausnahmefälle, in denen Paypal im Wege der einstweiligen Verfügung zur Freigabe von Guthaben und im Übrigen auch Nutzung des Paypal-Kontos durch den Antragsteller gezwungen wurde, vgl. zum Beispiel

https://www.damm-legal.de/lg-dortmund-einstweilige-verfuegung-gegen-paypal-wegen-guthabensperrung

Eine im Nachgang von Paypal ausgesprochene ordentliche Kündigung des Paypal-Kontos unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist hat vor den Gericht jedoch meist Bestand. Hier gilt die allgemeine Vertragsfreiheit. Paypal befindet sich auch nicht in einer Monopolsituation, aus der sich ein Zwang herleiten könnte, dem Onlinehändler sein Konto wieder entsperren zu müssen.

2. Reserve

Die einbehaltene Reserve ist meist nicht in der konkret gewählten Höhe notwendig. Hier kann man grundsätzlich Paypal auf Reduzierung der Reserve durch Herausgabe des gesperrten Guthabens in Anspruch nehmen.

Wer aber weiterhin mit Paypal arbeiten will oder sogar muss, sollte den "grünen Verhandlungsweg" gehen. Hier lassen sich mit den zuständigen Mitarbeitern bei Paypal häufig sehr erfreuliche Lösungen erarbeiten. Ich verfüge über diese Kontakte und helfe Ihnen gerne zu überschaubaren Kosten, die im Anbetracht des einbehaltenen Geldbetrages auch für Sie als Onlinehändler attraktiv sein dürften.

Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf über die nebenstehenden Kontaktmöglichkeiten. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück!

IV. Warum Fachanwalt / Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?

Ich bin Fachanwalt für IT-Recht, wozu auch das Recht des Internets und der dortigen Zahlungsdienstleister gehört. Ich habe zum IT-Recht promoviert und über 16 Jahre Erfahrung im Umgang mit Fragestellungen aus dem Bereich IT/IP. Ich habe mehrere Gerichtsverfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet und dort mit BGH-Rechtsanwälten zusammengearbeitet. Gerne sichere ich auch Ihren Onlineshop ab oder helfe Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

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Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)






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