Stellenabbau bei Schaeffler – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Abbau von bundesweit 4400 Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren, dazu mögliche Werkschließungen: Diese Maßnahmen hat das Unternehmen Schaeffler verkündet, nachzulesen etwa in einem Artikel des Internetportals infranken.de vom 05.02.2021. Tipps für Schaeffler-Mitarbeiter hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

1. Rechtsschutzversicherung prüfen

Eine Rechtsschutzversicherung, die bei Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutzklage einspringt, spart einem nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten; oft stärkt sie auch die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers.

Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte das so schnell wie möglich nachholen und dabei auf eine möglichst kurze Wartezeit achten.

Wer eine hat, sollte nachprüfen, ob sie das Arbeitsrecht abdeckt und gegebenenfalls Beiträge nachzahlen oder die Versicherung erweitern; unter Umständen ist man beim Partner mitversichert.

2. Auf Umstrukturierungen im Unternehmen achten

Ist man von einer Umstrukturierung betroffen oder wird einem ein neuer Arbeitsplatz im Unternehmen vorgeschlagen, dann ist das ein Alarmsignal.

Ohne Schaeffler etwas unterstellen zu wollen: In der Vergangenheit hat manch ein Arbeitgeber bei einem Stellenabbau wohl auch deshalb umstrukturiert, um betriebsbedingte Kündigungen zu ermöglichen.

Jegliche Änderung im Arbeitsverhältnis – Versetzung, neues Team, neuer Arbeitsbereich – sollte man deshalb zuerst mit einem Experten für Kündigungsschutz erörtern.

3. Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Bevor man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte man ihn von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen – am besten von einem erfahrenen und auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisierten Experten.

Denn: Die meisten Aufhebungsverträge sind nicht wirklich optimal für den Arbeitnehmer, im Gegenteil: Häufig schlägt der Arbeitgeber eine zu geringe Abfindung vor, man riskiert eine Sperrzeit, oft bleiben Ansprüche unberücksichtigt.

Das beste Ergebnis erreicht man meist, wenn man die Verhandlungen beziehungsweise die Kündigungsschutzklage einem Experten überlässt.

4. Bei Kündigung: Anwalt anrufen

Im Fall einer Kündigung sollte man umgehend einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Chancen auf eine Abfindung und die einer Kündigungsschutzklage besprechen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


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