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Studiengebühren führen nicht zu höherem BAföG

  • 1 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

[image]Studenten, die für ihr Studium Studienbeiträge bezahlen müssen, haben keinen Anspruch auf ein höheres BAföG. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in einer aktuellen Entscheidung beschlossen. Gerade für Studenten, die BAföG erhalten und auch noch Studiengebühren bezahlen müssen besteht in verschiedenen Landeshochschulgesetzen die Möglichkeit, ein sog. Studiendarlehen aufzunehmen und durch dieses die Studiengebühren ,zu decken.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Student 540 Euro BAföG erhalten und musste pro Semester 500 Euro Studiengebühren bezahlen. Er klagte auf Erhöhung seines BAföG-Satzes. Diese Klage wurde jedoch auch in der zweiten Instanz abgelehnt. Es ist nicht erforderlich, dass ein entsprechender Teil des Einkommens bei der Einkommensberechnung für die Studiengebühren freizustellen sei. Vielmehr können Studenten für solche Fälle ein sog. Studiendarlehen aufnehmen, das besonders günstige Konditionen biete, denn es ist frühestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen. Auch die zukünftigen Belastungen durch die Aufnahme des Darlehens wurden als zumutbar angesehen.

(OVG Niedersachsen, Beschluss v. 19.04.2010, Az.: 4 LC 757/07)

(WEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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