Studienplatzklage Humanmedizin Wintersemester 2017/2018

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Medizin studieren – Bewerbungsfristen nicht verpassen am 31.05.2016. Wunschstudium Humanmedizin – Wie bekomme ich den Studienplatz?

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) steht dem Studienplatzbewerber grundsätzlich der Weg zum Studium der Humanmedizin für das Wintersemester 2017/2018 offen. 

Aktuell ist die Stiftung für Hochschulzulassung nur noch für die Staatsexamina-Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie zuständig, während in allen anderen Studiengängen, sowie in den o.g. Fächern bei höheren Semestern, die jeweilige Hochschule eigenständig entscheidet. Hinsichtlich der Vergabekriterien der Stiftung für Hochschulzulassung ist grundsätzlich die Abiturnote ausschlaggebend. Weitere 20 % der zu vergebenden Plätze werden über Wartesemester vergeben. Zwar gibt es teilweise noch weitere von den Universitäten vorgegebene Kriterien wie Auswahlgespräche oder Medizintests; grundsätzlich ausschlaggebend ist aber die Abiturnote.

Selbst aber wenn die Durchschnittsnote aus der Abiturprüfung nicht den extrem hohen NC-Werten entspricht, ist dies noch lange kein Grund zu verzweifeln und sich mit einem Ablehnungsbescheid zufrieden zu geben. Unabhängig von der Abiturdurchschnittsnote kann mittels einer sog. Studienplatzklage ein Studienplatz eingeklagt werden. Schlömer & Sperl Rechtsanwälte bieten auf diesem komplexen Spezialgebiet eine umfassende Beratung über die Erfolgsaussichten und führen bundesweit Studienplatzklagen durch. Eine beträchtliche Anzahl an gerichtlichen Verfahren und die daraus gewonnenen Erfahrungen sind die Grundlage unserer Beratung. 

Wie läuft die Bewerbung ab?

Aus den von uns betreuten Mandaten wissen wir, dass eine hohe Anzahl an Studienbewerbern mit den strengen Frist- und Formvorschriften und den übrigen Bewerbungsvoraussetzungen teilweise überfordert ist, da in 16 Bundesländern unterschiedliche Anforderungen vorherrschen. 

So kann in einigen Bundesländern beispielsweise nur geklagt werden, wenn die jeweilige Universität zuvor über hochschulstart.de bei der Bewerbung angegeben worden ist. Darüber hinaus gibt es dann noch Besonderheiten bei der Angabe von insgesamt sechs Universitäten im hochschuleigenen Auswahlverfahren. Die Bewerbung über hochschulstart.de ist daher in der Regel zwingend erforderlich. In einigen Bundesländern wiederum ist eine vorherige reguläre Bewerbung über hochschulstart.de nicht erforderlich.

Wann laufen die Fristen für Abiturienten?

Bei den nachfolgend benannten Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Werden diese nicht beachtet, muss der Studienbewerber mit den Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Bewerbung leben. 

Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung zu einem Wintersemester ist der

  • 31. Mai 2017 für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar      des laufenden Jahres erworben haben und sich bei hochschulstart.de bewerben möchten. (Alt-Abiturienten)
  • 15. Juli 2017 für die „Neuen“, die ihre      Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben. (Neu-Abiturienten)

Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Bewerbung nicht nur online erfolgt. Der Antrag muss ausgedruckt, persönlich unterschrieben und auch mit einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Abiturzeugnisses postalisch an Hochschulstart übersendet werden.

Egal ob Hamburg, München, Tübingen, Mainz, Dresden Halle und viele weitere Hochschulstandorte für Humanmedizin. Die Studienortwahl hat für viele Studienbewerber eine erhebliche Bedeutung. Warten Sie daher nicht zu lange ab. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. 


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