Studienplatzklage Wintersemester 2015/2016 - Eine Übersicht

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Auch dieses Jahr müssen wieder viele Studienbewerber mit einer Absage von den Hochschulen und Universitäten rechnen, obwohl sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Der Andrang auf den begehrten Studienplatz ist auch in diesem Wintersemester 2015/216 daher extrem groß. Gerade weil der Wettbewerb enorm hoch ist, sorgen etliche Absagen für Enttäuschungen seitens der Studienbewerber.

Die jeweilige Abiturdurchschnittsnote spielt eine erhebliche Rolle, wenn sich der Studienbewerber auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt. So droht selbst bei einer überdurchschnittlichen Abiturdurchschnittsnote oftmals die Absage in sog. harten NC-Fächern. Doch muss einem Studienbewerber das Ziel eines Studiums an einer staatlichen Hochschule trotz hart erkämpfter Hochschulzulassungsberechtigung tatsächlich verwehrt bleiben? Nein, denn er kann sich in vielen Fällen den Studienplatz per Gerichtsbeschluss einklagen.

Was ist eine Studienplatzklage?

Ob jene Ausbildungskapazitäten, die die Universitäten für die jeweiligen Semester und den jeweiligen Studiengängen berechnen müssen, tatsächlich erschöpft sind, lässt sich in der Regel nur durch gerichtliche Verfahren überprüfen.

Wenn von den Verwaltungsgerichten festgestellt wird, dass außerhalb der Kapazität noch Studienplätze im gewünschten Studiengang vorhanden sind, werden die Universitäten verpflichtet, durch eine einstweilige Anordnung die „freien“ Studienplätze (meist durch Losverfahren) zu vergeben. Es gibt jedoch auch Verwaltungsgericht, die die Studienplätze per Ranking-Verfahren verteilen. 

Ein sog. außerkapazitärer Antrag, der außergerichtlich gestellt wird, ist dabei unerlässlich, um den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Für den Studienbewerber ist das Notieren der jeweiligen Fristen daher von außerordentlicher Bedeutung, da mittlerweile jedes Bundesland eigene Fristenregelungen für diesen Antrag getroffen hat. Wird die Frist versäumt, ist ein gerichtliches Eilverfahren in aller Regel nicht mehr erfolgreich. 

Soweit im Prozess dann die Aufdeckung einer fehlerhaften Berechnung der Kapazitäten gelingt und somit eine Festsetzung einer zu niedrigen Zahl Studienplätze erfolgt, wird der Antrag Aussicht auf Erfolg haben.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage?

Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hängen maßgeblich von der Art des Studienganges ab. 

Allgemein kann festgehalten werden, dass ein Eilantrag umso erfolgsversprechender ist, desto weniger Antragsteller in dem jeweiligen Studiengang einen Studienplatz durch ein Eilverfahren zugeteilt bekommen möchten. Demnach verringern sich die Erfolgsaussichten, wenn die Anzahl der Antragsteller steigt, da dann letztlich das Losverfahren über die aufgedeckten Studienplätze entscheidet. Gerade die harten NC-Fächer, wie Humanmedizin und Zahnmedizin, sind äußerst beliebt.

Bei Studienplatzklagen sonstiger Fächer, die nicht unter die „Hochschulstart-Fächer“ fallen, sind die Chancen sehr gut, einen Studienplatz zu erreichen. So sind Studienplatzklagen für Studiengänge wie Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Lehramt, BWL, VWL, Informatik, Soziale Arbeit etc. in den überwiegenden Fällen erfolgreich. 

Grundsätzlich muss jedoch festgehalten werden, dass die Chancen einer Studienplatzklage immer individuell zu betrachten sind und deshalb nur erfahrene Rechtsanwälte fähig sind, diese in Hinblick auf die Sachlage des Einzelfalls konkret einzuschätzen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Auch die Dauer der Klageverfahren einer Studienplatzklage ist sehr unterschiedlich. So werden die frühesten Entscheidungen regelmäßig zum Ende des Oktobers im Wintersemester 2015/2016 bekannt gegeben. Je nach Bundesland kann die Verfahrensdauer daher durchaus variieren. Die Verwaltungsgerichte sind jedoch bemüht, die Anträge im Eilverfahren zum Semesterbeginn im Oktober 2015 zu entscheiden. Ein Einstieg in das jeweilige Wunschstudium ist auch bei einer späteren Entscheidung der Verwaltungsgerichte durchaus möglich. Der Studienbewerber muss also nicht befürchten, Prüfungen oder Vorlesungen zu verpassen. Die Universitäten sind auf solche Situationen entsprechend organisatorisch eingestellt. 

Was kostet eine Studienplatzklage?

Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Neben den Gebühren der anwaltlichen Vertretung besteht ein finanzielles Risiko hinsichtlich etwaiger Gerichtskosten sowie möglicher Kosten der anwaltlichen Vertretung der jeweiligen Hochschule. Die Kosten der am Verfahren Beteiligten sind jedoch gesetzlich geregelt und richten sich regelmäßig nach den festgesetzten Streitwerten. Schlömer & Sperl Rechtsanwälte rechnen dabei nur nach den gesetzlichen Gebühren ab. So bleiben die Kosten fair und transparent.

Wer kann mich bei einer Studienplatzklage unterstützen?

Schlömer & Sperl Rechtsanwälte ist eine bundeweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit zentralem Sitz in der Hansestadt Hamburg. Für das kommende Wintersemester 2015/2016 empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten einer Studienplatzklage zu informieren. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz mit den jeweiligen Hochschulen bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung und betreuen Sie, soweit dies erforderlich ist, auch im gerichtlichen Verfahren. Wir bieten Ihnen weiterhin eine individuelle und gerechte Kostenlösung, um eine oder mehrere Studienplatzklagen durchzuführen.

In der Vergangenheit konnten wir vielfach Studienplätze erfolgreich einklagen:

Mit Beschluss v. 10.11.2014 hat das Verwaltungsgericht Hamburg unseren Mandanten einen Studienplatz im Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Bachelor zum Wintersemester 2014/2015 vorläufig zugewiesen. Insgesamt wurden 18 (!) Studienbewerber vorläufig zugelassen.

Mit Beschluss v. 10.11.2014 hat das Verwaltungsgericht Hamburg unseren Mandanten einen Studienplatz im Studiengang Soziale Arbeit mit dem Abschluss Bachelor zum Wintersemester 2014/2015 vorläufig zugewiesen. Insgesamt wurden 79 (!) Studienbewerber vorläufig in den Studiengang zugelassen.

Mit Beschluss v. 13.10.2014 hat das Verwaltungsgericht Hamburg unseren Mandanten einen Studienplatz im Studiengang Stadtplanung mit dem Abschluss Bachelor zum Wintersemester 2014/2015 vorläufig zugewiesen.

Mit Beschl. v. 30.10.2014 (19 ZE 1139/14) hat das Verwaltungsgericht Hamburg 21 Antragsteller/inneneinen Studienplatz im Studiengang Gesundheitswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor zum Wintersemester 2014/2015 vorläufig zugewiesen.

Das VG Göttingen hat mit Beschl. v. 30.10.2014 4 Teilstudienplätze im Studiengang Humanmedizin zum Wintersemester 2014/2015 unter den Antragsteller/innen verlost.

Mit der LMU München im Studiengang Humanmedizin wurde ein Vergleich über 10 Vollzeitstudienplätze geschlossen. 

Auch in den vorherigen Semestern konnten Schlömer & Sperl Rechtsanwälte erfolgreich Studienplätze für abgelehnte Studienbewerber einklagen. 

Besonderheit in Hamburg:

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschl. v. 09.02.2015 (3 Nc 76/14) die Beschwerde der HafenCity Universität Hamburg (HCU Hamburg) zurückgewiesen und folgte damit der Rechtsauffassung von Schlömer & Sperl RAe. Die Chancen stehen also in Hamburg besonders gut, einen Studienplatz durch einen Studienplatzklage zu erhalten.

Auch wenn Sie nicht aus Hamburg kommen und deshalb keinen persönlichen Termin wahrnehmen können, beraten wir Sie gerne. Für Studienplatzklagen ist ein persönlicher Kontakt weder notwendig noch erfolgsversprechender.

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie eine E-Mail. Das Team von Schlömer & Sperl Rechtsanwälte beantwortet Ihnen gerne all Ihre weiteren Fragen. Insbesondere Rechtsanwalt Reckling, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, steht Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Studienplatzklage gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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